Die folgende Schulung bereitet dich auf Kassierer Jobs im Einzelhandel und im Supermarkt vor. Kassierer werden deutschlandweit und zu jeder Jahreszeit benötigt. Nachdem du einmal für einen Kunden gebucht worden bist, ist die Chance relativ hoch, wieder von dem gleichen Kunden gebucht zu werden. Mit dem Quiz bereiten wir dich optimal auf deinen ersten Einsatz als Kassierer vor. Der Quiz behandelt folgende Themen:
Falls du schon bei InStaff angemeldet bist, dann gib bitte im Test die gleiche E-Mail-Adresse an, mit der du dich angemeldet hast. Beim erfolgreichen Bestehen des Testes werden wir diesen in deinem Profil vermerken. So wissen potenzielle Kunden, dass du bereits theoretisches Wissen im Kassieren, dadurch hast du hast bessere Chancen für einen Job gebucht zu werden.
Kassiererin im Einsatz über InStaff
Zu Beginn der Schicht ist es wichtig zu wissen, wer der Teamleiter bzw. der "Schlüsselträger" ist, um sich bei Fragen an diese Person zu wenden. Der Schlüsselträger ist in der Regel die Filialleitung, die stellvertretende Filialleitung oder die Tagesvertretung. Des Weiteren kann die Filialleitung geeignete Mitarbeiter, die als Tagesvertretung arbeiten mit Aufgaben des Schlüsselträgers beauftragen.
In der Kassengeldlade verwahrst du das Bargeld bzw. Wechselgeld. Deswegen musst du hier besonders auf den korrekten Umgang achten.
Bei Arbeitsbeginn wird dir eine Kassengeldlade inklusive dort enthaltenen Wechselgeld übergeben. Bei dieser Übergabe musst du unverzüglich den genauen Betrag des Wechselgeldes innerhalb der Kassengeldlade selbstständig überprüfen und anschließend protokollieren.
Auch die Rückgabe der Kassengeldlade ist mit dem genauen Betrag des Wechselgeldes von dir zu protokollieren.
Nach der Übergabe der Kassengeldlade bist du für die Kassengeldlade und das dort enthaltene Wechselgeld verantwortlich. Aus diesem Grund gelten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die folgenden Regeln für dich:
Wenn die Schicht zu Ende ist, wird die Kassengeldlade im geschlossenen Zustand in das Filialbüro gebracht. Das Zählen oder Wiegen des Geldes findet ausschließlich im Filialbüro statt. Die Bürotür muss dabei geschlossen sein und der Zählvorgang darf auf keinen Fall für Kunden sichtbar sein. Die Kassenabrechnung wird vom Kassierer in Anwesenheit des Schlüsselträgers durchgeführt. Dabei wird das gesamte Geld der Kassengeldlade gewogen und die Tageseinnahmen werden vom Wechselgeld getrennt.
Der Schlüsselträger hat bei dem Vorgang eine Kontrollfunktion, nach dem der Zählvorgang durchgeführt worden ist, kontrolliert der Schlüsselträger den Wechselgeldbestand, das Bargeld, die Wertschecks und alle vorhandenen Belege auf Vollständigkeit.
Falls zunächst die Abrechnung eine Differenz aufweist, die sich beim Nachzählen korrigieren lässt, so darf die Abrechnung nachträglich korrigiert werden. Wenn es keine Differenzen gibt, werden die Geldwerte vom Schlüsselträger in den Tresor eingeschlossen, das tatsächlich vorhandene Geld wird in die Abrechnung eingegeben. Zum Schluss gibt der Kassierer am Computer den Bargeldbetrag ein und die Kassenabrechnung wird durchgeführt.
Bei einer Kassendifferenz wird der Zählvorgang wiederholt. Meist wird ab einer Kassendifferenz von +/- 10 EUR ein Kassendifferenzprotokoll verlangt. Das Protokoll wird vom Filialleiter bzw. dem Schlüsselträger und dem Kassierer erstellt und unterschrieben. Bei einer Kassendifferenz von mindestens 10 EUR muss der Kassierer eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Im Anschluss wird mit dem Kassierer ein Klärungsgespräch durchgeführt. Bei wiederholten und/oder hohen Differenzen kann es zu einer Abmahnung führen.
Immer wenn Wechselgeld übergeben wird, die Kasse gezählt wird oder eine Kassengeldlade inklusive Kassengeldladetresorschlüssel übergeben wird, muss das Vier-Augen Prinzip beachtet werden. Das heißt, dass diese Tätigkeiten niemals von einer Person alleine durchgeführt werden, sondern immer von mindestens zwei Personen.
Du als Kassierer bist bis zur Übergabe der Kassengeldlade für die kassierten Tageseinnahmen, dem Wechselgeld sowie Kassengellade voll verantwortlich. Falls dir das Wechselgeld während dem Tagesgeschäft ausgeht, kannst du dieses nur vom Schlüsselträger oder Teamleiter "bar gegen bar" anfordern.
Gleichzeitig darfst du nicht selbst Wechselgeld entnehmen, um es woanders einzutauschen und du darfst auch kein Trinkgeld annehmen. Sollte ein Kunde dennoch extra Geld zurücklassen, muss es als "Sonstige Einnahmen" oder ähnliches verbucht werden.
Bei der Übergabe des Kassengeldlade wird dir als Kassierer auch ein er Kassengeldlade-Tresorschlüssel sowie ein Ersatz Kassengeldlade-Tresorschlüssel übergeben. Nach der Übergabe werden diese im Vier-Augen-Prinzip in einem Safe eingeschlossen.
Der genaue Umgang mit den beiden Kassengeldladetresorschlüsseln (Original und Ersatz) wird dir in der Kassieranweisung bzw. bei der Einarbeitung des jeweiligen Marktes erklärt. Wichtig bei diesem Vorgang ist die Übergabe und das Einschließen der Schlüssel immer im Vier-Augen Prinzip und das Protokollieren der Nummer auf dem Safebag. In dem Safebag werden die Tresorschlüssel (Original und Ersatz) aufbewahrt.
Der genaue Kassiervorgang wird dir in der Kassieranweisung vom jeweiligen Supermarkt beschrieben. Meistens werden aber folgende Schritte durchführt.
Es kann sein, dass manchmal Kunden Waren im Einkaufswagen oder im Korb vergessen. Aus diesem Grund ist es wichtig, beim Kassieren immer einen Blick in den Einkaufswagen oder dem Korb zu werfen und ggf. die Kunden dazu bittest, alle Gegenstände auf das Kassenband zu legen. Falls sich noch Taschen/Rucksäcke im Einkaufswagen befinden, bitte die Kunden höflich, diese anzuheben bzw. zu öffnen, sodass du überprüfen kannst, dass dort keine Ware mehr befindet. Auch Hohlkörper wie Eierkartons, Weinkartons (nicht versiegelte Hohlkörper) werden während dem Kassieren auf Fremdkörper geprüft.
Alle Artikel müssen sorgfältig behandelt werden, sodass diese nicht beschädigt werden. Wenn der Barcode fehlt oder nicht scanbar ist, musst du um Hilfe rufen, damit du weiterhin andere Artikel scannen kannst, während ein Kollege den Preis des Artikels ermittelt. Falls für einen Artikel kein Preis in der Kasse hinterlegt ist, ist der Schlüsselträger oder Schichtleiter zu rufen. Es darf nur der festgelegte Preis registriert und kassiert werden. Du darfst als Kassierer nicht den Kunden nach dem Preis fragen oder selbst Preise festlegen und diese abkassieren. Sobald du die Kaufsumme ermittelt hast, nenne diesen Betrag freundlich und deutlich.
Bei der Entgegennahme von Bargeld, musst du folgende Schritte durchführen: (Dies kann von Marktkette zu Marktkette abweichen, halte dich immer an die Kassieranweisung)
Die Reihenfolge dieser Vorgehensweise ist wichtig, damit der Kunde nicht anschließend die Höhe des gezahlten Betrags bzw. des Wechselgeldes beanstandet.
Welche Girocards bzw. EC-Karten akzeptiert werden sowie der genaue Ablauf ist von Supermarkt zu Supermarkt unterschiedlich. Typischerweise werden Girocard und Maestro akzeptiert und häufig gibt es ein "Standardverfahren" und ein "Auswahlverfahren".
Bei dem Standardverfahren möchte der Kunde keine Auswahl seiner Bezahlart treffen. Der Kunde steckt die Karte einfach in das Kartenlesegerät.
Bei dem Auswahlverfahren möchte der Kunde seine Bezahlart auswählen. Bevor der Kunde die Karte in das Kartenlesegerät steckt, muss der dabei auf den "Auswahl" Button klicken. Anschließend steckt er die Karte in das Lesegerät und wird dann aufgefordert eine Zahlart auszuwählen. Anschließend erfolgt es Analog zum "Standardverfahren" oben.
Achte bei Kartenzahlungen, sei es Kreditkarte oder Girocard, dass du immer die richtigen Belege aushändigst. Der erste Beleg, der aus dem Kartenlesegerät ausgedruckt wird ist der Kundenbeleg, bitte händige diesen Beleg dem Kunden aus, auf dem Beleg wird gekennzeichnet mit welcher Karte er gezahlt hat. Der zweite Beleg ist der Händlerbeleg, dieser wird in der Kassengeldlade hinterlegt.
Die Bezahlung via Kreditkarte erfolgt ähnlich wie die Bezahlung mit der EC-Karte. Hier gibt es auch die zwei Verfahren entweder Standard oder Auswahl.
Die Bezahlung der Waren kann auch mit einem Sozialamtgutschein erfolgen. Hierbei sind die auf dem Sozialamtgutschein vermerkten Bedingungen zur Einlösung zu beachten. Der Kauf mit dem Sozialamtgutschein wird über die Taste "Bar" in der Kasse verbucht. Der Betrag des Sozialamtgutscheines bzw. der Einkaufsbetrag wird über Ausgaben "Sonstiges" abgerechnet. Anschließend wird der Original-Gutschein und eine Kopie des Kassenbeleges am Tagesende an die Finanzbuchhaltung weitergeleitet.
Während dem Kassiervorgang kann es zu Problemen oder Fragen kommen. Während dem Kassiervorgang darfst du niemals die Kasse verlassen. Stattdessen kannst du um Hilfe bitten, der "Schlüsselträger", Schichtleiter oder ein Kollege kann dir in diesem Fall aushelfen.
Die Pfandbons müssen sofort nach dem Einscannen, durch einreißen oder durchstreichen entwertet werden. Danach werden die Pfandbons bis zur
Kassenabrechnung aufbewahrt und der Führungskraft übergeben.
Es ist nicht erlaubt, dir selbst Pfandbons zu erzeugen, außer der Leergutautomat ist defekt.
Reklamationen und Retouren werden ausschließlich vom Schlüsselträger oder Filialleitung durchgeführt. Falls ein Kunde an deiner Kasse eine Reklamation meldet, so klingele unverzüglich nach Hilfe, sodass dir die Filialleitung oder der Schlüsselträger aushelfen kann.
Die Sofortstorno hingegen kannst du als Kassierer vornehmen. Wurde irrtümlich der Artikel z. B. doppelt gescannt kannst du den zu stornierenden Artikel auswählen, ansonsten ist der zuletzt gescannte Artikel automatisch ausgewählt. Mit dem Klick auf den Button "Storno" kannst du die Erfassung aus der Kasse rückgängig machen.
Scanne erst den normalen Barcode ein. Anschließend kannst du die zu reduzierende Ware auswählen, in der Kassenanzeige kannst du die Rabattierung auswählen oder manuell den Preis eintippen.
In vielen Supermärkten und in gängigen Einzelhandelsgeschäften sind Mitarbeiter-Einkäufe in den Pausen, bzw. vor oder nach der Arbeitszeit
erlaubt. Die Ware ist unverzüglich nach Entnahme aus dem Regal und vor dem Verzehr/Benutzung zu bezahlen. Hierbei darf der Käufer und Kassierer
nicht die gleiche Person sein. Im Nachgang wird der Bon und die Ware unaufgefordert dem Schlüsselträger zur Kontrolle vorgelegt.
Kassierer dürfen im Normalfall keine Einkäufe von Verwandten und Freunden abkassieren. Sollte es dennoch der Fall sein, muss der Schlüsselträger
gerufen werden, um das Vier-Augen-Prinzip zu wahren und die Ware abzuzeichnen.
Bei den verkaufsbeschränkten Artikeln, wie Zigaretten und Alkohol ist darauf zu achten, dass der Kunde das Mindestalter erfüllt. Daher frage ich immer nach einem Personalausweis/ Führerschein, sodass ich das Mindestgeburtsdatum auf dem Ausweis mit der Anzeige auf dem Monitor vergleiche. Wenn ich mit dem Vorgang unsicher bin, bitte ich den Schlüsselträger um Hilfe.
Fundsachen und Fundgelder werden unverzüglich dem Schlüsselträger überreicht. Das Einzelhandelsgeschäft ist im Regelfall verpflichtet die Fundsache sicher (ca. 4 Wochen) aufzubewahren. Falls der Eigentümer sich nicht meldet, wird die Fundsache (ab einem Wert von 10 EUR) an die zuständige Behörde übergeben. Fundgelder werden vom Schlüsselträger als "Sonstige Einnahmen" in die Kassengeldlade verbucht. Meldet sich der Eigentümer wird es als "Sonstige Ausgabe" herausgegeben.
Alle leicht verderblichen Lebensmittel wie, Hackfleisch, Geflügel, geräucherter Fisch und Ähnliche, sind anfällig für mikrobiellen Verderb. Bei diesen Produkten ist die Rede von einem Verbrauchsdatum. Diese Lebensmittel sollten vor dem Ablauf des Verbrauchsdatums verzehrt bzw. verkauft werden. Diese Produkte stellen im verdorbenen Zustand ein Gesundheitsrisiko dar. Wohingegen das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) kein Verfallsdatum ist. Das MHD wird im Lebensmittelgesetz als das Datum, bis zu dem die Lebensmittel unter angemessener Aufbewahrung als genießbar gilt, definiert.
Die Türen vom Verkaufsraum zum Lager, wie auch die Türen zum Büro sind immer zu schließen, auch wenn sich jemand dort aufhält.
Geschäfte die einen Innentresor haben, sind verpflichtet diese zu nutzen. Falls kein Kunde in Sicht ist und du nichts zu Tun hast,
musst du trotzdem auf der Verkaufsfläche bleiben.
Falls du nach den Geldtransportern oder Geldauszahlungen gefragt wirst, darfst du in keinster Weise Informationen herausgegeben.
In solchen Fällen musst du unverzüglich die Filialleitung und die Polizei kontaktieren. Auch ist es untersagt Auskünfte über Umsätze zu erteilen,
außer es sind die Mitarbeiter, die für die Auskunft berechtigt sind.
Bei Obst und Gemüse ist oft die Rede von Stückwaren. Wenn Stückwaren derselben Art (z.B. Birnen) haben alle denselben Kilopreis. Auf dem Startscreen wählst du "Obst" und dann anschließend "Birnen" aus. Zusätzlich kann beim Wiegen im Regelfall zwischen den folgenden Verpackungsmöglichkeiten unterschieden werden.
Bei der Arbeit an der Kasse können zahlreiche Situationen entstehen, welche nicht abschließend in dieser Schulung behandelt werden können. Viele Situationen oder Vorgehensweisen sind von den einzelnen Supermärkten abhängig, daher ist es wichtig, wenn diese Fälle nicht in der Kassieranweisung angesprochen worden sind, deinen Teamleiter oder den Filialleiter zu konsultieren. Hier ist eine Liste von möglichen Situationen:
Grundsätzlich gilt, dass du vor Arbeitsbeginn eine "Kassieranweisung" bzw. einen Leitfaden für die Arbeit erhältst, in dem hoffentlich alle Fragen beantwortet werden. Wenn du dir aber unsicher bist, bzw. dich nicht an den genauen Wortlaut in der Anweisung erinnern kannst, so darfst du in keinem Fall eigenständig entscheiden. Stattdessen musst du bei Unsicherheit immer den "Schlüsselträger" bzw. Filialleiter nach dem richtigen Vorgehen fragen.
Aktuell bieten wir vier verschiedene Online Schulungen an: die Basis Hostess Schulung, die Service & Catering Schulung, die Verkauf- & Einzelhandels Schulung sowie die Telefonakquise Schulung. Bei erfolgreicher Teilnahme bekommst du jeweils ein Zertifikat sowie ein Abzeichen in dein InStaff Profil.