Auch wenn Sie nur für wenige Tage oder Stunden eine Aushilfe einsetzen möchte, muss für diese Aushilfstätigkeit ein Arbeitsvertrag geschlossen werden und die Arbeitszeit anschließend per Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Das beinhaltet beispielsweise die Tätigkeiten von Promotern zur Flyerverteilung, Hostessen auf Ihrer Messe oder Studenten als kurzzeitige Aushilfe. Es ist nicht erlaubt die Aushilfe über Gewerbeschein bzw. als Freelancer abzurechnen, da damit der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit (und damit Schwarzarbeit) vorliegen würde.
Sollten Sie die Aushilfen von einer Personalagentur gestellt bekommen, so müssen Sie sicherstellen, dass die Personalagentur das Personal korrekt anstellt und zusätzlich, dass diese Personalagentur im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist. Denn sollte keine Erlaubnis vorliegen, so handelt es sich um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, welche auch mit zahlreichen Risiken für Sie verbunden ist.
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis von InStaff (Unterschrift des Sachbearbeiters aus datenschutzrechtlichen Gründen geweißt)
Die InStaff & Jobs GmbH hat am 23.07.2014 die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit in Kiel erhalten. Diese Genehmigung erlaubt es InStaff das Personal einzustellen und Ihnen temporär für Messen, Events oder sonstige temporäre Personaleinsätze zu vermitteln. InStaff garantiert dabei die korrekte Anstellung, Sozialversicherung, Lohnsteuerabführung & Lohnauszahlung. Sie sind dem Personal gegenüber aber weiterhin weisungsbefugt während des Einsatzes.
Bei der Personalbuchung über InStaff haben Sie 100% Rechtssicherheit:
InStaff gilt rechtlich als Arbeitgeber
InStaff haftet für Sozialversicherung & Lohnsteuer
InStaff kontrolliert Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, etc.
Sie sind dem Personal gegenüber weisungsbefugt
Messehostessen, Promoter & Eventhelfer müssen auch für kurzfristige Beschäftigungen als reguläre Arbeitnehmer angestellt und sozialversichert sein. Entsprechende Sozialgerichte haben diesbezüglich mehrere Urteile verkündet, beispielsweise das Urteil: "Messe-Hostessen sind Arbeitnehmerinnen" des Hessischen Landessozialgericht.
Sollten Sie Personal über einen Gewerbeschein abrechnen oder eine Agentur beauftragen, welche ihr Personal über einen Gewerbeschein bezahlt, liegt die so genannte Scheinselbstständigkeit vor. Das bedeutet konkret:
Ihr Unternehmen gilt rechtlich als Arbeitgeber
Ihr Unternehmen haftet für Sozialversicherung & Lohnsteuer
Ihr Unternehmen haftet für korrekte Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, etc.
Geschäftsführer haften privatschuldnerisch für nicht gezahlte Sozialabgaben
Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt
Um die Schwarzarbeit weiter einzudämmen hat der Gesetzgeber zum 1.1.2009 beschlossen für einige Gewerbe die Sofortmelde-Pflicht einzuführen. In diesen Gewerben muss ein Arbeitnehmer vor Antritt des Arbeitsverhältnisses, bzw. spätestens am ersten Tag, sofort für die sozialversicherung angemeldet werden.
Sie Sofortmeldung muss für Jobs in folgenden Branchen erfolgen:
Baugewerbe
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe
Schaustellergewerbe
Unternehmen der Forstwirtschaft
Gebäudereinigungsgewerbe
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Fleischwirtschaft
Die Sofortmeldung zur Sozialversicherung ist also in klassichen Bereichen notwendig, in denen regelmäßig Hostessen und Eventhelfer eingesetzt werden, wie beispielsweise im Messe Aufbau, Event-Caterer und Getränke Ausschank. Durch die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist es der InStaff & Jobs GmbH erlaubt Ihnen auch Personal für diese Bereiche zu entleihen, ohne dass Sie sich selber um eine Sofortmeldung kümmern müssen. Bei einer Buchung über InStaff müssen Sie keine Sofortmeldung durchführen.
Die Beschäftigung & Überlassung von temporär beschäftigtem Personal nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bezeichnet man auch als Zeitarbeit oder Leiharbeit. InStaff ist in diesem Fall der Verleiher, Sie als Kunde sind Entleiher und das gebuchte Personal stellt die Leiharbeitnehmer dar.
Um arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen, nutzen leider manche Personalagenturen stattdessen das Modell von Dienstverträgen. Eine Vermittlung des Personals über Dienstverträge ist aber nur erlaubt, wenn diese Personalagentur vor Ort eine Aufsichtsperson hat, welche die Weisungsbefugnisüber die so angestellten Arbeitnehmer übernimmt. Ihr Unternehmen hat in diesem Fall keine Weisungsbefugnis über dieses Personal und Sie dürfen dem Personal keine Aufgaben delegieren.
Sollten Sie ein Weisungsbefugnis ausüben, so gilt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und dem Personal. Wenn kein Ansprechpartner der Personalagentur vor Ort anwesend ist, wird automatisch von einem abhängigem Beschäftigungsverhältnis ausgegangen. Damit haben Sie ähnliche Haftungsrisiken wie oben im Fall der Scheinselbstständigkeit beschrieben.
Mit der Personalbuchung bei InStaff erhalten Sie das Rundum-Sorglos-Paket. InStaff kümmert sich um alle arbeitsrechtlichen Belange und garantiert Ihnen die rechtssichere Anstellung und Überlassung. Sie zahlen nach dem Einsatz lediglich eine Rechnung an InStaff über die geleistete Arbeitszeit.