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Genehmigung für Promotion / Flyer verteilen

Bei Verteilung von Werbematerial, wie Flyering in öffentlichen Räumen, muss immer darauf geachtet werden, nicht gegen die allgemeinen rechtlichen Grundsätze für Werbung zu verstoßen. Daher ist als Erstes zu erkunden, ob diese Art der Promotion an dem gewünschten Standort erlaubt ist. Nicht in allen Städten sind derartige Werbeaktionen in öffentlichen Bereichen zulässig.

Grundsätzlich darf Werbematerial auf öffentlichen Straßen und Plätzen nur mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden. Die Erlaubnis ist beim Amt (Ordnungs-, bzw. Straßenverkehrsamt) der jeweiligen Stadt bzw. des Stadtbezirkes, in denen das Werbematerial verteilt werden soll, zu beantragen.

Übersicht zur Promotion-Genehmigung verschiedener Städte

Hier haben wir Ihnen eine kurze Übersicht zur Genehmigung auf öffentlichen Straßen und Plätzen einiger Städte dargestellt. Diese Tabelle enthält Informationen, ob eine Handzettelverteilung erlaubt ist oder nicht, sowie Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpersonen.

Stadt Besonderheiten zur Genehmigung Ansprechpartner
Berlin Die Genehmigung ist beim Ordnungsamt eines der Bezirke, in denen das Werbematerial verteilt werden soll, zu beantragen. Bezirkamt Berlin Mitte
  • Karl-Marx-Allee 31
  • 10178 Berlin
  • 030 9018-20
  • ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
  • Bremen Im Innenstadtbereich ist eine Flyerverteilung nicht gestattet, möglich ist dies nur außerhalb der Stadt. Gehwegreinigung, Osterfeuer, Straßenfeste, Infostände, Sondernutzung öffentlicher Flächen (Container), Ausländervereine
  • 361-16766 oder 361-15833
  • oeffentlicheordnung@stadtamt.bremen.de
  • Düsseldorf Die Genehmigung für Sondernutzungen, wie Flyerverteilung, wird im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf erteilt. Die Antragsstellung muss schriftlich, mit mindestens 10 Werktagen, erfolgen bzw. mit Vorlauf von bis zu 4 Wochen, falls die Veranstaltung eine Auswirkung auf den Straßenverkehr haben kann.
  • Landeshauptstadt Düsseldorf Ordnungsamt
  • 0211 899-3295
  • sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de
  • Frankfurt

    Die Genehmigung dieser Städte wird über die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH ausgestellt.

    Weitere Informationen dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.
  • Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
  • Regionalniederlassung Süd-West
  • Speicher Straße 57-59
  • 60327 Frankfurt am Main
  • 069 1543-332
  • yrommelsheim@stroeer.de
  • Hamburg Grundsätzlich wird keine Erlaubnis erteilt. Die Verteilung gewerblicher Handzettel, Warenproben u. ä. auf öffentlichen Wegeflächen ist gemäß § 23, Absatz 3, Nr.1 des Hamburgischen Wegegesetzes ausdrücklich untersagt. Bezirksamt Hamburg
  • Klosterwall 8
  • 20095 Hamburg
  • 040 42-854-2778
  • sondernutzungen@Hamburg-Mitte.Hamburg.de
  • Hannover Soll an einem zentralen Platz geworben werden, kann von der Deutschen Städte Medien GmbH eine Erlaubnis zum Verteilen von Flyern in den öffentlichen Bereichen Steintorplatz bis Schillerdenkmal und Lister Platz bis 50m Richtung Lister Meile erteilt werden.

    Weitere Informationen dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.
    Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
  • Goethestr. 13a
  • 30169 Hannover
  • 0511 90966-267
  • psiegmann@stroeer.de
  • www.stroeer-direkt.de
  • www.stroeer.de
  • Leipzig Die Erlaubnis ist beim Verkehrs- und Tiefbauamt zu beantragen. Ein Verteilerteam darf max. aus 2 Promotern bestehen.
  • Verkehrs- und Tiefbauamt Technisches Rathaus
  • Prager Straße 118-136
  • 04317 Leipzig
  • 0341 123-7641
  • vta@leipzig.de
  • München Kommerzielle Veranstaltungen sowie das Verteilen von Flyern oder sonstigen Gegenständen zu Werbezwecken sind auf öffentlichem Verkehrsgrund im Stadtgebiet München grundsätzlich nicht zulässig. Kreisverwaltungsreferat (KVR)
  • Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
  • Ruppertstraße 19
  • 80337 München
  • 089 233-27094 oder 089 233-27072
  • vvb.kvr@muenchen.de
  • Nürnberg Kommerzielle Werbeaktionen können erlaubt werden, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. Mobile Werbung wird nur im Bereich von Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen erlaubt. Im Bereich von Wohngebieten und im Bereich des Hauptmarktes werden derartige Sondernutzungserlaubnisse nicht erteilt. Stadt Nürnberg Liegenschaftsamt
  • Dienstleistungsbüro Veranstaltungen
  • Äußere Läufer Gasse 29
  • 90403 Nürnberg
  • 0911 231-5723 oder 231-5724
  • Stuttgart Für die Innenstadt Stuttgart sind genehmigte Flächen, Kronprinzplatz und Wilhelmsplatz. In den Außenbezirken sind Verteilaktionen in Fußgängerzonen und auf den Gehwegen erlaubt (bis auf Bad Cannstatt und Bereich Neckarpark). Amt für öffentliche Ordnung
  • Eberhardstraße 39
  • 70173 Stuttgart
  • 0711 216-91126
  • veranstaltungsmanagement@stuttgart.de
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    Voraussetzungen, Unterlagen & Gebühren

    In der Innenstadt einiger Städte ist die Verteilung von kommerziellen Veranstaltungen, wie Flyerverteilung unzulässig, erlaubt ist dies häufig nur außerhalb der Stadt. In jeder Stadt (sei es innen oder außerhalb der Stadt), in der eine Verteilung von Werbematerial grundsätzlich zulässig ist, wird Folgendes vorausgesetzt:

    1. Allgemein wird eine Erlaubnis für eine Flyerverteilung nur erteilt, wenn der Veranstalter sich verpflichtet, die zu erwartende Verschmutzung des öffentlichen Straßenverkehrs zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.

    2. Die verantwortliche Person, sowie der genaue Ort und Zeitraum der geplanten Flyerverteilung ist zwingend zu benennen. Eine Kopie des Werbematerials sollte immer beigefügt werden.

    Die Genehmigung ist i.d.R. mindestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Verteilung schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Meistens kann der Antrag direkt am PC ausgefüllt und unterschrieben per Post versendet werden. Eine formlose Antragsstellung ist in Ausnahmefällen möglich. Sie sollten hierbei auf folgende Punkte eingehen:

    • die Erklärung, dass Sie als Veranstalter verpflichtet sind, die zu erwartende Verschmutzung der Straßen zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
    • Wann soll verteilt werden? Geben Sie den genauen Zeitraum an.
    • Wo soll verteilt werden? Benennen Sie Straße(n), Bezirk(e) bzw. das gesamte Stadtgebiet.
    • Wie viele Promoterteams werden eingesetzt? Geben Sie die Anzahl an, die zeitgleich an verschiedene Orte verteilen.

    • Angabe der verantwortlichen Person(en) + Telefonnummer(n).

    Gebühren
    In vielen Städten sind Verwaltungsgebühren fällig. Die Höhe der Gebühren ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Berlin beispielsweise beträgt die Gebühr 34 EUR und in Stuttgart 160 EUR. Zusätzlich entstehen weitere pauschale Kosten, die sich aus der Anzahl der Tage und Stadtbezirke, sowie aus der Anzahl des einzusetzenden Promotion Teams zusammensetzen können.

    Genehmigung über Ströer

    Bundesweit in ca. 350 Städten wird die Genehmigung über die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH ausgestellt, die generell Ansprechpartner für alle Werbemaßnahmen auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist.

    Hier finden Sie ein PDF-Dokument, eine Liste aller Städte für mobile Straßen Promotion, die über Ströer abgewickelt sind.

    Download als PDF Dokument

    Preise für das Verteilen von Werbematerial

    Folgende Tabelle veranschaulicht die Berechnung der Preise für Straßen Promotion. Die Verteilung von Handzetteln über Ströer hat immer eine Mindestdauer von 1 Tag. Die Preise hängen von der Einwohneranzahl und dem Verteilerteam ab. Zu beachten ist, dass ein Mindestbestellwert in Höhe von 500 EUR netto je Auftrag erforderlich ist.
    je Standort
    und Anzahl Promoter
    1 Promoter 2er Team 3er Team 4er Team ab 4er Team
    zusätzlicher Promoter
    Stadt ≥ 450.000 Einwohner 150 EUR 280 EUR 400 EUR 510 EUR 100 EUR
    Stadt < 450.000 Einwohner 105 EUR 200 EUR 285 EUR 360 EUR 70 EUR
    Stadt < 100.000 Einwohner 75 EUR 145 EUR 210 EUR 270 EUR 50 EUR

    Spezieller Standort: Am Bahnhof

    Nicht nur in städtischen Einkaufsstraßen und beliebten Fußgängerzonen werden gerne Flyering Aktionen umgesetzt, sondern auch in Bahnhöfen. Hierfür ist Störer ebenfalls Ansprechpartner. Mobile Promotion über Ströer ist bundesweit in ca. 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG sowie in zahlreichen großstädtischen U-Bahnhöfen möglich.

    Sie finden im unteren einen Auszug von den Bahnhöfen verschiedener Städte.

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    Für Informationen über Promotion Möglichkeiten in weiteren Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen steht Ströer auf Anfrage zur Verfügung.

    Zwei Promoterinnen mit Kängurukostüm
    Drei Promoter bei Flyerverteilung

    Weitere Standorte

    Flyering an Universitäten

    Studenten sind für viele Unternehmen die Zielgruppe. Ob die Verteilung von Flyern am Campus erlaubt ist, hängt von der jeweiligen Einrichtung ab, da es sich hier um ein Privatgebäude handelt. Grundsätzlich ist eine Genehmigung beim entsprechenden Campusleiter zu beantragen.
    Auf einigen Universitäten dürfen nur Veranstaltungen von der Universität beworben werden, Werbung für Veranstaltungen von Lokalen, Diskotheken, u.ä. sind nicht erlaubt. Werbung für kommerzielle Zwecke kann auf dem Unigelände ebenfalls unzulässig sein. Da es sämtliche Unterschiede unter den Universitäten gibt, empfiehlt sich bei Interesse, die Ansprechperson direkt zu kontaktieren.

    Flyerverteilung vor dem eigenen Laden

    Prinzipiell dürfen Geschäftsinhaber mit behördlicher Genehmigung einer Sondernutzung direkt vor ihrem Geschäft Werbeveranstaltungen mit Verkaufsprodukten durchführen, sowie Gutscheine, Werbeprospekte etc. verteilen. Hier gelten jedoch andere Regelungen vergleichsweise bei Flyer Aktionen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, bei denen Sie nicht der Geschäftsinhaber sind.
    Die entsprechenden Anträge sind in der Regel zwei Wochen vor der jeweiligen Aktion beim Ordnungsamt zu stellen. Konkrete Informationen über die maximale Dauer, Preise und weiteres erhalten Sie beim Amt Ihrer Stadt.

    Promoterin beim Fylerverteilen
    Promoterin für mymuesli

    InStaff vermittelt deutschlandweit Hostessen & Promoter

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    Manuel Marschel: Ansprechpartner für Arbeitgeber

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