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Arbeitsschutzunterweisung für Servicekräfte

Wesentliche Eckpunkte und Inhalte (inkl. Download-Vorlage) einer berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung für Servicekräfte


1. Schlüsselaspekte für Arbeitsschutzunterweisungen bei Servicekräften


In einigen Branchen ist das Thema Arbeitsschutz bzw. Arbeitsschutzunterweisung relativ leicht umzusetzen, doch im Gastgewerbe (Gastronomie & Hotellerie) bei Servicekräften stellt es viele Inhaber bzw. Geschäftsführungen aufgrund diverser dynamischer Einflüsse vor beachtliche Herausforderungen. Das Arbeitsaufkommen schwankt häufig saisonal, und an Wochenenden oder Feiertagen ist oftmals mehr zu tun als an Werktagen. In vielen Bars, Clubs, Hotels und einigen “Event-Locations” muss zudem spät abends oder nachts gearbeitet werden, was häufig mit zusätzlichen Anforderungen verknüpft ist.

Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen umfassen Informationen für die Beschäftigten/Servicekräfte zu Risiken und Gefahren in der Arbeitsumgebung, zu allgemeinen sowie spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen, zur ordnungsgemäßen Verwendung von Arbeitsmitteln, Geräten sowie Maschinen/Anlagen, aber ergänzend auch zur Gesundheitsprävention zwischen den Beschäftigten am Arbeitsplatz sowie zu Notfallmaßnahmen (z.B. Erste Hilfe).


Mit einem Klick auf folgende Download-Links können Sie unsere Vorlagen/Übersichten, sowohl für die berufsspezifische Arbeitsschutzunterweisung "Servicekräfte" als auch für die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung (gilt für alle Jobtypen), kostenlos im jeweiligen Datei-Format herunterladen:

  1. Download berufsspezifische Arbeitsschutzunterweisung Servicekräfte als PDF-Dokument   Arbeitsschutzunterweisung für Servicekräfte als PDF-Dokument
  2. Download allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als Word-Dokument   Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als Word-Dokument
  3. Download allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Dokument   Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Dokument



Arbeitgeber:innen von "Servicekräfte-Personal" sollten folgende wichtige Aspekte in Bezug auf Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen unbedingt beachten:


  1. Laut §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber:innen zu angemessenen und arbeitsplatzspezifischen Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen ihrer Beschäftigten verpflichtet.
  2. Bei unterlassener Unterweisung zum Arbeitsschutz oder zur Sicherheit kann der Arbeitgeber bzw. das jeweilige Management persönlich haftbar gemacht werden.
  3. Die Arbeitsschutzunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung erfolgen.
  4. Die jeweiligen Unterweisungen sollten möglichst am Arbeitsplatz/-ort mündlich als Präsenz-
    veranstaltungen
    stattfinden.
  5. Nach der Unterweisung muss diese schriftlich, mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschriften der Teilnehmer/Beschäftigten sowie der unterweisenden Person/en dokumentiert werden.
  6. Aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, ist erneut eine Unterweisung zum Arbeitsschutz bzw. zur Arbeitssicherheit erforderlich.
  7. Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen müssen jährlich wiederholt werden.


Vorteile adäquater (allgemeiner sowie arbeitsplatzspezifischer) Sicherheits-/Arbeitsschutzstandards für Arbeitgeber/innen:

  1. Gesundes und motiviertes Mitarbeiterteam
  2. Sichere Arbeitsumgebung
  3. Weniger Unfälle
  4. Niedriger Krankenstand
  5. Erhöhung der Qualität und Rentabilität
  6. Gutes Arbeitsumfeld, Abläufe und Umsetzungen
  7. Vertrauen in Gesundheits- und Sicherheitsstandards
  8. Höhere Arbeitsplatzsicherheit
  9. Reduzierte Versicherungsbeiträge
  10. Reduziertes Risiko von Schadensersatzprozessen
  11. Reduziertes Risiko von Strafverfolgungen


Überblick über die wichtigsten Teilbereiche und Themen von betrieblichen Arbeitsschutzunterweisungen


In der Regel wird in der betrieblichen Praxis in Bezug auf Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz
und -Sicherheit zwischen der allgemeinen und der arbeitsplatz-/berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung unterschieden. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Teilthemen dieser beiden Hauptkategorien von Arbeitsschutzunterweisungen.

Wichtige Haupt- und Teilthemen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung:
  1. 1. Verhaltensregeln, um Unfälle zu vermeiden (Details siehe Download-Dokument)
    • z.B.: "Befolge die Anweisungen des Unternehmens zur Unfallverhütung."
  2. 2. Verhalten bei Störungen und im Brandfall (Details siehe Download-Dokument)
    • Verhalten bei Unfällen
    • Verhalten im Brandfall
    • Erste Hilfe bei anderen Mitarbeitern/Personen leisten (bei kleineren sowie bei größeren Verletzungen)
  3. 3. Sicherheitskennzeichen und Arbeitsschutz-Beschilderung (Details siehe Download-Dokument)
    • z.B.: "Erste-Hilfe-Einrichtungen", "Notausgang", "Brandmelder "oder "Feuerlöscher"

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Wichtige Haupt- und Teilthemen der arbeitsplatz-/berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung:
  1. 1. Gefährdungen (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Servicekräfte")
    • z.B.: "(Sturz-)Verletzungen durch rutschige oder glatte Böden bzw. durch ausgelaufene Flüssigkeiten innerhalb der Service-/Verkehrswege"
  2. 2. Berufsspezifische Sicherheitshinweise (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Servicekräfte")
    • z.B.: "Arbeiten Sie nur mit verderblichen Lebensmittel, wenn Sie an einer Infektionsschutzbelehrung nach §43 teilgenommen haben und/oder
      ein gültiges Gesundheitszeugnis nachweisen können."
  3. 3. Persönliche Schutzausrüstung (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Servicekräfte")
    • z.B.: "Tragen Sie festes Schuhwerk mit rutschhemmender Sohle und festem Halt, möglichst geschlossen."
  4. 4. Umgang mit Arbeitsmitteln (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Servicekräfte")
    • z.B.: "Bedienen Sie Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte nur, wenn Sie dafür ausgebildet sind und/oder eingewiesen wurden."
  5. 5. Weitere wichtige Hinweise (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Servicekräfte")
    • z.B.: "Beachten Sie arbeitsplatzspezifische Rauchverbote sowie Umgangsverbote mit Feuer und offenem Licht."

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Weitere wichtige Anforderungen an Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen für Arbeitgeber:innen:


  • Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen sind Bestandteil der Fürsorgepflicht der verantwortlichen Unternehmensleitung gegenüber ihren Beschäftigten.

  • Es muss seitens der Arbeitgeber sichergestellt sein, dass alle (Leih-)Beschäftigten die Unterweisungen zum Arbeitsschutz bzw. zur Arbeitssicherheit erhalten.

  • Eine Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisung informiert Arbeitnehmer:innen klar und fokussiert über Sicherheits-, Schutz- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld. Sie enthält spezifische Anweisungen, Erfordernisse und Erläuterungen zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz.

  • Die unterwiesenen Beschäftigten sollen erfahren und wissen, wie sie sich in ihrem Arbeitsalltag am Arbeitsplatz gesund und sicher verhalten, sodass Unfälle sowie gesundheitsgefährdende Handlungen vermieden werden.

  • Durch die Unterweisungen sollen Beschäftigte zudem eigenverantwortlich in die Lage versetzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen präventiv zu erkennen und durch ihr Verhalten zu vermeiden.

  • In der Regel finden Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen in Form von mündlichen Vorträgen oder Belehrungen statt.

  • Die Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache (falls erforderlich, inklusive adäquater Übersetzung) abgehalten werden.

  • Je mehr die Teilnehmer/(Leih-)Arbeitnehmer eingebunden sind und je mehr Kommunikation sowie Rückfragen stattfinden, desto einprägsamer ist die Unterweisung.

  • Sobald die vorgestellten Maßnahmen und Erfordernisse verstanden, verinnerlicht und akzeptiert sind, ist die Grundlage für sicheres bzw. unfallfreies Arbeiten am jeweiligen Arbeitsplatz geschaffen.

  • Folglich muss sichergestellt sein, dass alle (Leih-)Beschäftigten die Inhalte verstanden und verinnerlicht haben.

  • Wesentliche Grundlage von Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen ist die, für den jeweiligen Arbeitsplatz im Vorfeld zu erstellende, gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung.
    Sie umfasst das systematische Analysieren, Erfassen, Beurteilen sowie Bewerten möglicher Gefährdungen für alle Mitarbeiter an einem bestimmten Arbeitsplatz sowie das Festlegen erforderlicher Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz (vgl. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung).


2. Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Servicekräfte


Die folgenden Darstellungen und Aspekte sind exemplarische Gesichtspunkte aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Personaldienstleister im Bereich kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung - u.a. auch für das Tätigkeitsfeld "Servicepersonal"/"Servicekraft". Diese Inhalte können nur einen gröberen Überblick über die berufsspezifischen Unterweisungsinhalte für (Aushilfs-)Servicekräfte vermitteln, da jeder Arbeitsplatz bzw. jede Arbeitsumgebung spezielle oder individuelle Rahmenbedingungen aufweist.

Diese individuellen Aspekte müssen vom jeweiligen Unternehmen in den konkreten Sicherheits-/ Arbeitsschutzunterweisungen spezifisch, bzw. ergänzend zu unseren hier aufgeführten Darstellungen, thematisiert und besprochen werden.

Folgende berufsspezifische Unterweisungsinhalte sind unseres Erachtens für das Tätigkeitsfeld "Servicepersonal"/"Servicekraft" relevant:

Gefährdungen:


  • Verbrennungen/Verbrühungen durch heiße Getränke, heißes Wasser oder Warmhaltegeräte etc. .

  • (Sturz-)Verletzungen durch herumstehende/herumliegende Gegenstände (z.B. Taschen, Koffer oder Spielzeug) oder Servierwagen/Tablets. Die Verletzungen können durch Ausrutschen, Stolpern, Umstürzen oder Umknicken entstehen.

  • Quetschen von Fingern und Händen an Geräten, Küchenutensilien oder Geschirr.

  • (Sturz-)Verletzungen durch offene, rutschige oder nicht-passende Schuhe.

  • (Sturz-)Verletzungen durch rutschige oder glatte Böden bzw. durch ausgelaufene Flüssigkeiten innerhalb der Service-/Verkehrswege.

  • Schnitt- und Stichverletzungen durch spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenständen oder Geräte (z.B. zerbrochene Gläser, Flaschen oder Geschirr).

  • Unfälle/Unachtsamkeiten aufgrund von Konzentrationsschwäche: Werden Pausen und Arbeitszeiten nicht eingehalten, so lässt die Konzentration vieler Beschäftigten erheblich nach. Mitarbeiter/innen können ggf. unaufmerksam, müde, konzentrationsschwach oder energielos sein.


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Berufsspezifische Sicherheitshinweise:


  • Arbeiten Sie nur mit verderblichen Lebensmittel, wenn Sie an einer Infektionsschutzbelehrung nach §43 teilgenommen haben und/oder ein gültiges Gesundheitszeugnis nachweisen können.

  • Achten Sie immer darauf, dass der Arbeitsort genügend belichtet ist.

  • Achten Sie bei elektrischen Geräten darauf, dass diese funktionsfähig und sicher aufgestellt sind.

  • Seien Sie vorsichtig beim Öffnen von Verpackungen, es besteht eine bedingte Verletzungsgefahr durch Messer und andere Schneidgeräte.

  • Achten Sie darauf, nicht beschädigte sowie nicht überfüllte Regale oder Ablageflächen zu benutzen.

  • Heben und transportieren Sie nicht zu viel auf einmal. Tragen Sie, wenn möglich, eine Last in kleineren Teilen, statt die ganze Last auf einmal zu tragen.

  • Achten Sie auf Beeinträchtigung der Service-/Verkehrswege durch Leitungen, sonstige Gegenstände oder durch Feuchtigkeit auf dem Boden.

  • Verstellen Sie keine Flucht- und Rettungswege oder Notausgänge.

  • Halten Sie nicht öffentliche Bereiche geschlossen.

  • Achten Sie auf Stolperstellen, seien Sie bei Tür- oder Torschwellen besonders vorsichtig.

  • Halten Sie Ordnung am Arbeitsplatz.

  • Entsorgen Sie zerbrochene Scherben niemals mit den Händen, sondern benutzen Sie Kehrblech und Handfeger.

  • Achten Sie auf Körperhygiene und ein gepflegtes Auftreten.

  • Legen Sie Schmuck oder Uhren vor Schichtbeginn ab.

  • Tragen Sie kurze, unlackierte und saubere Fingernägel.

  • Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände vor Arbeitsantritt, nach dem Toilettengang und zwischen den Arbeitsprozessen.

  • Halten Sie die hygienischen Grundregeln ein, um Infektionen zu vermeiden, der Verbreitung von Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu erhalten.

  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie erkrankt sind, um andere vor Ansteckung zu schützen.

  • Versorgen Sie offene Wunden, z.B. Schnittwunden, umgehend mit einem wasserabweisenden Pflaster, Handschuh oder Fingerling.

Persönliche Schutzausrüstung:


  • Tragen Sie festes Schuhwerk mit rutschhemmender Sohle und festem Halt, möglichst geschlossen.

  • Tragen Sie, falls notwendig, Sicherheitsschuhe.

  • Tragen Sie, falls notwendig, eine Schürze.

  • Tragen Sie, falls notwendig, Handschuhe bei der ausübenden Tätigkeit.

  • Binden Sie sich längere Haare mit einem Haargummi zu einem Zopf zusammen.


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Umgang mit Arbeitsmitteln:


  • Bedienen Sie Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte nur, wenn Sie dafür ausgebildet sind und/oder eingewiesen wurden.

  • Benutzen Sie spezielles Küchen- und Serviceequipment nur, wenn Sie dafür ausgebildet sind (Flambiergerät, spezielle Öfen etc.).

  • Verstauen oder legen Sie nicht mehr benötigte Arbeitsmittel an Ihren Ursprungsort zurück und achten Sie darauf, dass diese nicht störend im Weg herumstehen oder eine Gefahr für andere darstellen (z.B. leere Gläser, Geschirr sowie Küchenutensilien, wie Messer, Reiben oder Schneebesen etc.).

  • Melden Sie Störungen an Arbeitsmitteln oder -Geräten Ihrem Vorgesetzten.

Weitere wichtige Hinweise:


  • Achten Sie bei längeren Veranstaltungen auf ausreichende und/oder die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten sowie darauf, dass Sie sich nicht überarbeiten.

  • Halten Sie sich an das Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9 Alkoholische Getränke.

  • Essen und trinken Sie nur in den dafür vorgesehenen Bereichen.

  • Beachten Sie arbeitsplatzspezifische Rauchverbote sowie Umgangsverbote mit Feuer und offenem Licht.

  • Nehmen Sie medizinische Vorsorge und Impfangebote wahr.

  • Melden Sie Ihrem Arbeitgeber Ihren Arbeitsunfall. Tragen Sie Verletzungen in das Verbandbuch ein.

  • Besuchen Sie im Falle eines Arbeitsunfalles einen Durchgangsarzt.

  • Klären Sie, im Fall einer Schwangerschaft, umgehend mit dem Arzt die weitere Einsatzfähigkeit ab.


Mit einem Klick auf folgende Download-Links können Sie unsere Vorlagen/Übersichten, sowohl für die berufsspezifische Arbeitsschutzunterweisung "Servicekräfte" als auch für die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung (gilt für alle Jobtypen), kostenlos im jeweiligen Datei-Format herunterladen:

  1. Download berufsspezifische Arbeitsschutzunterweisung Servicekräfte als PDF-Dokument   Arbeitsschutzunterweisung für Servicekräfte als PDF-Dokument
  2. Download allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als Word-Dokument   Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als Word-Dokument
  3. Download allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Dokument   Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Dokument


3. Häufige Fragen in Bezug auf Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen (FAQs)

​Unterweisungen zur Sicherheit und/oder zum Arbeitsschutz vermitteln die notwendigen Kenntnisse, Rahmenbedingungen und Fähigkeiten, damit sich Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit sicher und gesund verhalten. Sie umfassen Informationen zu Risiken und Gefahren in der Arbeitsumgebung (gemäß der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung), zu allgemeinen sowie spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen, zur ordnungsgemäßen Verwendung von Arbeitsmitteln, Geräten sowie Maschinen/Anlagen, zur Gesundheitsprävention, zu Notfallmaßnahmen und zu Erster Hilfe.

​Die unterwiesenen Beschäftigten sollen erfahren und wissen, wie sie sich in ihrem Arbeitsalltag am Arbeitsplatz gesund und sicher verhalten, sodass Unfälle sowie gesundheitsgefährdende Handlungen vermieden werden. Zudem sollen reibungslose Betriebsabläufe bzw. kontinuierlich sichere Arbeitsprozesse gewährleistet werden, in denen Unfälle oder arbeitnehmer-gefährdende Aktivitäten unterbunden werden. Gleichzeitig dienen die Arbeitsschutzunterweisungen dem Zweck, die Gesundheit und das Wohlbefinden der (Leih-)Arbeitnehmer:innen nachhaltig zu schützen.

​In der Regel finden Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen in Form von mündlichen Vorträgen oder Belehrungen (mündliche Präsenzveranstaltung) am Arbeitsort statt, aber auch konkrete Demonstrationen oder interaktive Übungen - bezogen auf die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz - sind möglich. Im Ausnahmefall kann die Unterweisung auch direkt am Arbeitsplatz, unter Verwendung der Arbeitsmittel erfolgen. Wichtig ist eine für die Beschäftigten verständliche und nachvollziehbare Form und Sprache. Inhalt der Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisung sind die geltenden Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften für den jeweiligen Arbeitsbereich und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Nach erfolgter Unterweisung wird diese mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift der Teilnehmer sowie des Unterweisers transparent und nachvollziehbar dokumentiert.

Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen müssen bereits vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit bzw. Beschäftigung sowie aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, erfolgen. Alle Unterweisungen im Bereich Sicherheit oder Arbeitsschutz müssen mindestens jährlich wiederholt werden und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten sowie Unterschriften nachgewiesen werden.

​Eine Unterweisung sollte nicht länger als 30 Minuten dauern, um die volle Aufmerksamkeit der Teilnehmer:innen bis zum Vortragsende zu gewährleisten. Die Unterweisungsdauer richtet sich erfahrungsgemäß nach der Teilnehmerzahl, der Vortragsart, dem Unterweisungsthema sowie den jeweiligen Inhalten und kann demzufolge unterschiedlich lang ausfallen.

Die Pflicht, Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen durchzuführen, liegt gem. §13 ArbSchG beim Arbeitgeber. Die jeweilige Geschäftsführung kann diese Verpflichtung schriftlich an weitere Führungskräfte übertragen. In der Praxis werden Sicherheits- bzw. Arbeitsschutzunterweisungen meistens von den zuständigen Vorgesetzten im jeweiligen Verantwortungsbereich durchgeführt (z.B. Abteilungsleitung, Schichtführung, Teamleitung oder Meister). Wichtig ist, dass die unterweisende Person über die notwendigen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, um die Mitarbeiter über die Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften in ihrem Arbeitsumfeld zu informieren.

​Alle (Leih-)Beschäftigten der jeweiligen Abteilung, ohne Ausnahme, müssen an Sicherheits- bzw. Arbeitsschutzunterweisungen teilnehmen. Die jeweiligen (Leih-)Mitarbeiter müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflichten an Arbeitsschutzmaßnahmen, die in § 15 ff. DGUV Vorschrift 1 angeführt sind, die durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen erhaltenen Anweisungen und Erfordernisse befolgen. Eine Nichtbefolgung bzw. Nichteinhaltung kann sowohl arbeitsrechtliche als auch gesundheitliche Konsequenzen haben. Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsanweisung zu Sicherheits- und/oder Arbeitsschutzaspekten unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Erstunterweisung:​ ​Erstunterweisungen müssen vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit bzw. Beschäftigung, sei es bei einer Neueinstellung, einem Arbeitsplatzwechsel oder bei Einführung eines neuen Arbeitsmittels sowie -verfahrens, stattfinden.

Wiederholungsunterweisung:​ ​​Die Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisung muss nach der Erstunterweisung regelmäßig, jedoch in den meisten Fällen mindestens einmal jährlich, wiederholt werden. Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden.

Unterweisung aus besonderem Grund:​ ​​Besondere Situationen wie Unfälle, Beinahe-Unfälle oder Erkrankungen, sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohen Gefährdungslagen oder auch ungewöhnliche, seltene Tätigkeiten können ein Anlass sein, erneut Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen durchzuführen. Zudem können besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen, oder spezielle Sicherheits-/Arbeitsschutzübungen - zum Beispiel für die persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt - ergänzend notwendig sein.

​Einweisungen und Unterweisungen haben beide das Ziel, gefährdungsfreie Arbeitsabläufe und -prozesse zu gewährleisten sowie die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Beide gehören eng zusammen. Für die Unterweisung gibt es in §12 Arbeitsschutzgesetz konkrete Vorschriften. Für die Einweisung gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben oder Vorschriften.
Sie sind trotzdem beide fester Bestandteil des Arbeitsschutzes. Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet. Genauer gesagt, ist die Einweisung ein Bestandteil der Unterweisung, und zwar der Teil, der direkt am Arbeitsplatz stattfindet. Eine Einweisung ist also fester Bestandteil der Erstunterweisung von Mitarbeitern an neuen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten lernen die konkrete Situation, Verfahren und Geräte an ihrem neuen Arbeitsplatz kennen und werden in gesundheitsgerechtem Verhalten unterwiesen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeits-/Gesundheitsschutz. Sie umfasst das systematische Analysieren, Erfassen, Beurteilen sowie Bewerten möglicher Gefährdungen für alle Mitarbeiter an einem bestimmten Arbeitsplatz sowie das Festlegen erforderlicher Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz (vgl. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung).
Sie ist die wesentliche Grundlage von Sicherheits- und/oder Arbeitsschutzunterweisungen, die für den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. für das jeweilige Tätigkeitsfeld im Vorfeld zu erstellen ist.
Die Gefährdungsbeurteilung ist in allen Unternehmen ab einem Beschäftigten Pflicht.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass sie fachkundig durchgeführt und dokumentiert wird. Vorrangiges Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Als Werkzeug zur Gefahren-Prävention können durch die Gefährdungsbeurteilung Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen wirksam verhindert bzw. verringert werden.


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Disclaimer
Als Kunden-Service bieten wir unseren Nutzer:innen innerhalb des obigen Online-Artikels an, Vorlagen (Word- oder PDF-Dokumente) einer praxisorientierten Arbeitsschutzunterweisung (allgemeiner sowie berufsspezifischer Teil) - für den jeweils relevanten Tätigkeitsbereich - kostenlos zur weiteren Verwendung herunterzuladen.
Die durch uns in diesen Vorlagen generierten Inhalte können nur einen gröberen Überblick über die berufsspezifischen Unterweisungsaspekte sowie (Teil-)Themenpunkte für das jeweilige Tätigkeitsfeld vermitteln, da jeder Arbeitsplatz bzw. jede Arbeitsumgebung spezielle oder individuelle Rahmenbedingungen aufweist. Diese individuellen Aspekte müssen vom jeweiligen Unternehmen in den konkreten Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen spezifisch, bzw. ergänzend zu unseren hier aufgeführten Darstellungen, thematisiert und besprochen werden. Sollte dies versäumt werden, übernehmen wir, bei etwaigen Gesundheitsgefährdungen oder Arbeitsunfällen, diesbezüglich keinerlei Haftung. Nichtsdestotrotz bemühen wir uns stets, bei allen von uns für unsere Kunden erstellten Dokumente/Vorlagen, um relevante, aussagekräftige sowie umfassende Inhalte.

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