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Arbeitsschutzunterweisung für Lagerhelfer

Wesentliche Eckpunkte und Inhalte (inkl. Download-Vorlage) einer berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung für Lagerhelfer


1. Schlüsselaspekte für Arbeitsschutzunterweisungen bei Lagerhelfern


In einigen Branchen ist das Thema Arbeitsschutz bzw. Arbeitsschutzunterweisung relativ leicht umzusetzen, doch im Sektor "Handel & Logistik" bei Lagerhelfern stellt es viele Inhaber bzw. Geschäftsführungen aufgrund verschiedenster relevanter Einflüsse vor beachtliche Herausforderungen. Die Beschäftigten innerhalb der Lagerlogistik müssen nicht selten, über die gesamte Arbeitszeit hinweg, regelmäßig (sehr) schwere Lasten entweder von Hand oder mit Hilfe von Flurfördermitteln bewegen, insbesondere abladen, aufladen, heben, tragen, festhalten, schieben und ziehen. Gerade im Feld der Intralogistik, wo die effiziente Handhabung von Produkten, Materialien, Gütern und Waren eine zentrale Rolle spielt, sind die Gefahrenpotentiale vielfältig. Von nicht einsehbaren Ecken bzw. örtlichen Gefahren über Zeitdruck bis hin zu mangelnden (Arbeitssicherheits-)Schulungen für (Aushilfs-)Mitarbeiter in der Lagerlogistik. Die Liste potentieller Risiken ist oft lang, was mit zusätzlichen Anforderungen bei betrieblichen Sicherheits-/Arbeitsschutzstandards verknüpft ist.

Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen umfassen Informationen für die Beschäftigten/Lagerhelfer zu Risiken und Gefahren in der Arbeitsumgebung, zu allgemeinen sowie spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen, zur ordnungsgemäßen Verwendung von Arbeitsmitteln, Geräten sowie Maschinen/Anlagen, aber ergänzend auch zur Gesundheitsprävention zwischen den Beschäftigten am Arbeitsplatz sowie zu Notfallmaßnahmen (z.B. Erste Hilfe).


Mit einem Klick auf folgende Download-Links können Sie unsere Vorlagen/Übersichten, sowohl für die berufsspezifische Arbeitsschutzunterweisung "Lagerhelfer" als auch für die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung (gilt für alle Jobtypen), kostenlos im jeweiligen Datei-Format herunterladen:

  1. Download berufsspezifische Arbeitsschutzunterweisung Lagerhelfer als PDF-Dokument   Arbeitsschutzunterweisung für Lagerhelfer als PDF-Dokument
  2. Download allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als Word-Dokument   Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als Word-Dokument
  3. Download allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Dokument   Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Dokument



Arbeitgeber:innen von "Lagerhelfer-Personal" sollten folgende wichtige Aspekte in Bezug auf Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen unbedingt beachten:


  1. Laut §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber:innen zu angemessenen und arbeitsplatzspezifischen Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen ihrer Beschäftigten verpflichtet.
  2. Bei unterlassener Unterweisung zum Arbeitsschutz oder zur Sicherheit kann der Arbeitgeber bzw. das jeweilige Management persönlich haftbar gemacht werden.
  3. Die Arbeitsschutzunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung erfolgen.
  4. Die jeweiligen Unterweisungen sollten möglichst am Arbeitsplatz/-ort mündlich als Präsenz-
    veranstaltungen
    stattfinden.
  5. Nach der Unterweisung muss diese schriftlich, mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschriften der Teilnehmer/Beschäftigten sowie der unterweisenden Person/en dokumentiert werden.
  6. Aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, ist erneut eine Unterweisung zum Arbeitsschutz bzw. zur Arbeitssicherheit erforderlich.
  7. Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen müssen jährlich wiederholt werden.


Vorteile adäquater (allgemeiner sowie arbeitsplatzspezifischer) Sicherheits-/Arbeitsschutzstandards für Arbeitgeber/innen:

  1. Gesundes und motiviertes Mitarbeiterteam
  2. Sichere Arbeitsumgebung
  3. Weniger Unfälle
  4. Niedriger Krankenstand
  5. Erhöhung der Qualität und Rentabilität
  6. Gutes Arbeitsumfeld, Abläufe und Umsetzungen
  7. Vertrauen in Gesundheits- und Sicherheitsstandards
  8. Höhere Arbeitsplatzsicherheit
  9. Reduzierte Versicherungsbeiträge
  10. Reduziertes Risiko von Schadensersatzprozessen
  11. Reduziertes Risiko von Strafverfolgungen


Überblick über die wichtigsten Teilbereiche und Themen von betrieblichen Arbeitsschutzunterweisungen


In der Regel wird in der betrieblichen Praxis in Bezug auf Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz
und -Sicherheit zwischen der allgemeinen und der arbeitsplatz-/berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung unterschieden. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Teilthemen dieser beiden Hauptkategorien von Arbeitsschutzunterweisungen.

Wichtige Haupt- und Teilthemen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung:
  1. 1. Verhaltensregeln, um Unfälle zu vermeiden (Details siehe Download-Dokument)
    • z.B.: "Befolge die Anweisungen des Unternehmens zur Unfallverhütung."
  2. 2. Verhalten bei Störungen und im Brandfall (Details siehe Download-Dokument)
    • Verhalten bei Unfällen
    • Verhalten im Brandfall
    • Erste Hilfe bei anderen Mitarbeitern/Personen leisten (bei kleineren sowie bei größeren Verletzungen)
  3. 3. Sicherheitskennzeichen und Arbeitsschutz-Beschilderung (Details siehe Download-Dokument)
    • z.B.: "Erste-Hilfe-Einrichtungen", "Notausgang", "Brandmelder "oder "Feuerlöscher"

Lagerhelfer bei der Arbeit - InStaff
Lagerhelfer bei der Arbeit
Lagerhelferin beim Entrahmen für Firma tom-geist - InStaff
Lagerhelferin beim Entrahmen für die Firma "tom geist"
Lagerhelfer auf Leiter beim Umpacken für Maisons-du-Monde-Allemagne - InStaff
Lagerhelfer für "Maisons-du-Monde-Allemagne"


Wichtige Haupt- und Teilthemen der arbeitsplatz-/berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung:
  1. 1. Gefährdungen (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Lagerhelfer")
    • z.B.: "Einsturzgefahr durch Überladung der Regale."
  2. 2. Berufsspezifische Sicherheitshinweise (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Lagerhelfer")
    • z.B.: "Achten Sie auf im Lager befindliche Flurförderzeuge, wie Gabelstapler, Hubwagen oder Rollwagen etc.."
  3. 3. Persönliche Schutzausrüstung (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Lagerhelfer")
    • z.B.: "Tragen Sie, falls notwendig, Sicherheitsschuhe der Klasse S1."
  4. 4. Umgang mit Arbeitsmitteln (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Lagerhelfer")
    • z.B.: "Achten Sie auf eine sachgemäße Nutzung der Ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel."
  5. 5. Weitere wichtige Hinweise (Details siehe Download-Dokument oder unten, bei "Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Lagerhelfer")
    • z.B.: "Beachten Sie arbeitsplatzspezifische Rauchverbote sowie Umgangsverbote mit Feuer und offenem Licht."

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Weitere wichtige Anforderungen an Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen für Arbeitgeber:innen:


  • Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen sind Bestandteil der Fürsorgepflicht der verantwortlichen Unternehmensleitung gegenüber ihren Beschäftigten.

  • Es muss seitens der Arbeitgeber sichergestellt sein, dass alle (Leih-)Beschäftigten die Unterweisungen zum Arbeitsschutz bzw. zur Arbeitssicherheit erhalten.

  • Eine Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisung informiert Arbeitnehmer:innen klar und fokussiert über Sicherheits-, Schutz- und Gesundheitsvorschriften im Arbeitsumfeld. Sie enthält spezifische Anweisungen, Erfordernisse und Erläuterungen zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz.

  • Die unterwiesenen Beschäftigten sollen erfahren und wissen, wie sie sich in ihrem Arbeitsalltag am Arbeitsplatz gesund und sicher verhalten, sodass Unfälle sowie gesundheitsgefährdende Handlungen vermieden werden.

  • Durch die Unterweisungen sollen Beschäftigte zudem eigenverantwortlich in die Lage versetzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen präventiv zu erkennen und durch ihr Verhalten zu vermeiden.

  • In der Regel finden Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen in Form von mündlichen Vorträgen oder Belehrungen statt.

  • Die Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache (falls erforderlich, inklusive adäquater Übersetzung) abgehalten werden.

  • Je mehr die Teilnehmer/(Leih-)Arbeitnehmer eingebunden sind und je mehr Kommunikation sowie Rückfragen stattfinden, desto einprägsamer ist die Unterweisung.

  • Sobald die vorgestellten Maßnahmen und Erfordernisse verstanden, verinnerlicht und akzeptiert sind, ist die Grundlage für sicheres bzw. unfallfreies Arbeiten am jeweiligen Arbeitsplatz geschaffen.

  • Folglich muss sichergestellt sein, dass alle (Leih-)Beschäftigten die Inhalte verstanden und verinnerlicht haben.

  • Wesentliche Grundlage von Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen ist die, für den jeweiligen Arbeitsplatz im Vorfeld zu erstellende, gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung.
    Sie umfasst das systematische Analysieren, Erfassen, Beurteilen sowie Bewerten möglicher Gefährdungen für alle Mitarbeiter an einem bestimmten Arbeitsplatz sowie das Festlegen erforderlicher Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz (vgl. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung).


2. Inhalte der berufsspezifischen Arbeitsschutzunterweisung - Lagerhelfer


Die folgenden Darstellungen und Aspekte sind exemplarische Gesichtspunkte aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Personaldienstleister im Bereich kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung - u.a. auch für das Tätigkeitsfeld "Lagerhelfer/in". Diese Inhalte können nur einen gröberen Überblick über die berufsspezifischen Unterweisungsinhalte für (Aushilfs-)Lagerhelfer vermitteln, da jeder Arbeitsplatz bzw. jede Arbeitsumgebung spezielle oder individuelle Rahmenbedingungen aufweist.

Diese individuellen Aspekte müssen vom jeweiligen Unternehmen in den konkreten Sicherheits-/
Arbeitsschutzunterweisungen spezifisch, bzw. ergänzend zu unseren hier aufgeführten Darstellungen, thematisiert und besprochen werden.


Folgende berufsspezifische Unterweisungsinhalte sind unseres Erachtens für das Tätigkeitsfeld "Lagerhelfer/in" relevant:

Gefährdungen:


  • Verletzungen durch herab- oder umfallende Gegenstände.

  • Einsturzgefahr durch Überladung der Regale.

  • Unfallgefahr durch schlechte Sichtverhältnisse oder beengte Verkehrswege.

  • Unfallgefahr durch unsachgemäßen Gebrauch von mechanischen oder hydraulischen Hilfsmitteln.

  • Quetschgefahr beim Ein-, Aus- oder Umlagern.

  • Körperliche und psychische Belastung, z.B. durch ungünstige oder zu lange Arbeitszeiten.


Lagerhelfer beim Verpacken für Firma Gries-Deco-GmbH - InStaff
Lagerhelfer beim Verpacken für die Firma "Gries Deco"
Lagerhelferin beim Packen für Firma CCC-Germany-GmbH - InStaff
Lagerhelferin beim Packen für die Firma "CCC Germany"
Lagerhelfer beim Umpacken für Maisons-du-Monde-Allemagne - InStaff
Lagerhelfer beim Umpacken für "Maisons-du-Monde"


Berufsspezifische Sicherheitshinweise:


  • Verpackungen oder Behälter gemäß der Ausrichtungspfeile lagern.

  • Achten Sie auf im Lager befindliche Flurförderzeuge, wie Gabelstapler, Hubwagen oder Rollwagen etc..

  • Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung.

  • Beachten Sie die Bedienungsanleitungen von elektrischen, mechanischen oder hydraulischen Hilfsmitteln.

  • Schutzvorrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder unwirksam gemacht werden.

  • Benutzen Sie Flurförderzeuge nur für die dafür vorgesehenen Zwecke sowie für die dafür vorgesehenen Lasten.

  • Achten Sie darauf, dass die Lagereinrichtung immer so aufgestellt ist, dass sie nicht umstürzen kann.

  • Achten Sie darauf, dass die höchstzulässige Fach- und Bodenbelastungen nicht überschritten werden.

  • Zulässige Fach- und Bodenbelastungen sind am Regal oder an den Wänden vermerkt.

  • Die Befüllung bzw. Beladung hat so zu erfolgen, dass die Ware nicht herausfallen kann.

  • Die Verkehrswege sind freizuhalten und dürfen nicht zur Lagerung benutzt werden.

  • Die betriebliche Lager- und Stapelordnung ist zu beachten.

Persönliche Schutzausrüstung:


  • Tragen Sie, falls notwendig, einen Sicherheitshelm.

  • Tragen Sie, falls notwendig, Sicherheitsschuhe der Klasse S1.

  • Tragen Sie, falls notwendig, eine Sicherheitsweste.

  • Tragen Sie, falls notwendig, Handschuhe bei der ausübenden Tätitgkeit.

  • Tragen Sie, falls notwendig, einen Gehörschutz.


Lagerhelfer bei der Arbeit für Firma tom-geist - InStaff
Lagerhelfer bei der Arbeit für die Firma "tom geist"
Lagerhelferin beim Abspachteln für Firma tom-geist - InStaff
Lagerhelferin beim Abspachteln für die Firma "tom geist"
Lagerhelfer bei der Arbeit an der Werkbank - InStaff
Lagerhelfer bei der Arbeit an der Werkbank


Umgang mit Arbeitsmitteln:


  • Führen Sie eine Last beim Befahren von Steigungen immer bergseitig.

  • Achten Sie auf eine immer gleichmäßige Gewichtsverteilung beim Transportieren von Waren/Gütern.

  • Bedienen Sie Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte nur, wenn Sie dafür ausgebildet sind und/oder eingewiesen wurden.

  • Benutzen Sie, falls vorhanden, Sicherheitsgurte.

  • Achten Sie auf eine sachgemäße Nutzung der Ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel.

Weitere wichtige Hinweise:


  • Stellen Sie bei Störungen oder Mängeln die Arbeit ein und informieren umgehend Ihren Vorgesetzten.

  • Verwenden Sie keinesfalls mangelhafte Arbeitsmittel.

  • Beachten Sie Rauchverbote und Umgangsverbote mit Feuer und offenem Licht.

  • Unternehmen Sie im Brandfall Löschversuche, sofern Sie sich selber nicht in Gefahr bringen.

  • Essen und trinken Sie nur in den dafür vorgesehenen Bereichen.


Mit einem Klick auf folgende Download-Links können Sie unsere Vorlagen/Übersichten, sowohl für die berufsspezifische Arbeitsschutzunterweisung "Lagerhelfer" als auch für die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung (gilt für alle Jobtypen), kostenlos im jeweiligen Datei-Format herunterladen:

  1. Download berufsspezifische Arbeitsschutzunterweisung Lagerhelfer als PDF-Dokument   Arbeitsschutzunterweisung für Lagerhelfer als PDF-Dokument
  2. Download allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als Word-Dokument   Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als Word-Dokument
  3. Download allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Dokument   Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung als PDF-Dokument


3. Häufige Fragen in Bezug auf Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen (FAQs)

​Unterweisungen zur Sicherheit und/oder zum Arbeitsschutz vermitteln die notwendigen Kenntnisse, Rahmenbedingungen und Fähigkeiten, damit sich Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit sicher und gesund verhalten. Sie umfassen Informationen zu Risiken und Gefahren in der Arbeitsumgebung (gemäß der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung), zu allgemeinen sowie spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen, zur ordnungsgemäßen Verwendung von Arbeitsmitteln, Geräten sowie Maschinen/Anlagen, zur Gesundheitsprävention, zu Notfallmaßnahmen und zu Erster Hilfe.

​Die unterwiesenen Beschäftigten sollen erfahren und wissen, wie sie sich in ihrem Arbeitsalltag am Arbeitsplatz gesund und sicher verhalten, sodass Unfälle sowie gesundheitsgefährdende Handlungen vermieden werden. Zudem sollen reibungslose Betriebsabläufe bzw. kontinuierlich sichere Arbeitsprozesse gewährleistet werden, in denen Unfälle oder arbeitnehmer-gefährdende Aktivitäten unterbunden werden. Gleichzeitig dienen die Arbeitsschutzunterweisungen dem Zweck, die Gesundheit und das Wohlbefinden der (Leih-)Arbeitnehmer:innen nachhaltig zu schützen.

​In der Regel finden Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen in Form von mündlichen Vorträgen oder Belehrungen (mündliche Präsenzveranstaltung) am Arbeitsort statt, aber auch konkrete Demonstrationen oder interaktive Übungen - bezogen auf die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz - sind möglich. Im Ausnahmefall kann die Unterweisung auch direkt am Arbeitsplatz, unter Verwendung der Arbeitsmittel erfolgen. Wichtig ist eine für die Beschäftigten verständliche und nachvollziehbare Form und Sprache. Inhalt der Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisung sind die geltenden Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften für den jeweiligen Arbeitsbereich und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Nach erfolgter Unterweisung wird diese mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift der Teilnehmer sowie des Unterweisers transparent und nachvollziehbar dokumentiert.

Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen müssen bereits vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit bzw. Beschäftigung sowie aufgrund bestimmter Anlässe, wie Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Arbeitsmittel, erfolgen. Alle Unterweisungen im Bereich Sicherheit oder Arbeitsschutz müssen mindestens jährlich wiederholt werden und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten sowie Unterschriften nachgewiesen werden.

​Eine Unterweisung sollte nicht länger als 30 Minuten dauern, um die volle Aufmerksamkeit der Teilnehmer:innen bis zum Vortragsende zu gewährleisten. Die Unterweisungsdauer richtet sich erfahrungsgemäß nach der Teilnehmerzahl, der Vortragsart, dem Unterweisungsthema sowie den jeweiligen Inhalten und kann demzufolge unterschiedlich lang ausfallen.

Die Pflicht, Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen durchzuführen, liegt gem. §13 ArbSchG beim Arbeitgeber. Die jeweilige Geschäftsführung kann diese Verpflichtung schriftlich an weitere Führungskräfte übertragen. In der Praxis werden Sicherheits- bzw. Arbeitsschutzunterweisungen meistens von den zuständigen Vorgesetzten im jeweiligen Verantwortungsbereich durchgeführt (z.B. Abteilungsleitung, Schichtführung, Teamleitung oder Meister). Wichtig ist, dass die unterweisende Person über die notwendigen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, um die Mitarbeiter über die Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften in ihrem Arbeitsumfeld zu informieren.

​Alle (Leih-)Beschäftigten der jeweiligen Abteilung, ohne Ausnahme, müssen an Sicherheits- bzw. Arbeitsschutzunterweisungen teilnehmen. Die jeweiligen (Leih-)Mitarbeiter müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflichten an Arbeitsschutzmaßnahmen, die in § 15 ff. DGUV Vorschrift 1 angeführt sind, die durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen erhaltenen Anweisungen und Erfordernisse befolgen. Eine Nichtbefolgung bzw. Nichteinhaltung kann sowohl arbeitsrechtliche als auch gesundheitliche Konsequenzen haben. Die inhaltliche Gestaltung der Betriebsanweisung zu Sicherheits- und/oder Arbeitsschutzaspekten unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Erstunterweisung:​ ​Erstunterweisungen müssen vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit bzw. Beschäftigung, sei es bei einer Neueinstellung, einem Arbeitsplatzwechsel oder bei Einführung eines neuen Arbeitsmittels sowie -verfahrens, stattfinden.

Wiederholungsunterweisung:​ ​​Die Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisung muss nach der Erstunterweisung regelmäßig, jedoch in den meisten Fällen mindestens einmal jährlich, wiederholt werden. Nach § 29 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) müssen besonders bei der Beschäftigung von Jugendlichen Unterweisungen zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz sogar mindestens halbjährlich wiederholt werden.

Unterweisung aus besonderem Grund:​ ​​Besondere Situationen wie Unfälle, Beinahe-Unfälle oder Erkrankungen, sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohen Gefährdungslagen oder auch ungewöhnliche, seltene Tätigkeiten können ein Anlass sein, erneut Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen durchzuführen. Zudem können besondere Unterweisungen, beispielsweise für den Umgang mit toxischen oder krebserregenden Gefahrstoffen, oder spezielle Sicherheits-/Arbeitsschutzübungen - zum Beispiel für die persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren schützt - ergänzend notwendig sein.

​Einweisungen und Unterweisungen haben beide das Ziel, gefährdungsfreie Arbeitsabläufe und -prozesse zu gewährleisten sowie die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Beide gehören eng zusammen. Für die Unterweisung gibt es in §12 Arbeitsschutzgesetz konkrete Vorschriften. Für die Einweisung gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben oder Vorschriften.
Sie sind trotzdem beide fester Bestandteil des Arbeitsschutzes. Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet. Genauer gesagt, ist die Einweisung ein Bestandteil der Unterweisung, und zwar der Teil, der direkt am Arbeitsplatz stattfindet. Eine Einweisung ist also fester Bestandteil der Erstunterweisung von Mitarbeitern an neuen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigten lernen die konkrete Situation, Verfahren und Geräte an ihrem neuen Arbeitsplatz kennen und werden in gesundheitsgerechtem Verhalten unterwiesen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeits-/Gesundheitsschutz. Sie umfasst das systematische Analysieren, Erfassen, Beurteilen sowie Bewerten möglicher Gefährdungen für alle Mitarbeiter an einem bestimmten Arbeitsplatz sowie das Festlegen erforderlicher Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz (vgl. Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung).
Sie ist die wesentliche Grundlage von Sicherheits- und/oder Arbeitsschutzunterweisungen, die für den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. für das jeweilige Tätigkeitsfeld im Vorfeld zu erstellen ist.
Die Gefährdungsbeurteilung ist in allen Unternehmen ab einem Beschäftigten Pflicht.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass sie fachkundig durchgeführt und dokumentiert wird. Vorrangiges Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Als Werkzeug zur Gefahren-Prävention können durch die Gefährdungsbeurteilung Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen wirksam verhindert bzw. verringert werden.


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Disclaimer
Als Kunden-Service bieten wir unseren Nutzer:innen innerhalb des obigen Online-Artikels an, Vorlagen (Word- oder PDF-Dokumente) einer praxisorientierten Arbeitsschutzunterweisung (allgemeiner sowie berufsspezifischer Teil) - für den jeweils relevanten Tätigkeitsbereich - kostenlos zur weiteren Verwendung herunterzuladen.
Die durch uns in diesen Vorlagen generierten Inhalte können nur einen gröberen Überblick über die berufsspezifischen Unterweisungsaspekte sowie (Teil-)Themenpunkte für das jeweilige Tätigkeitsfeld vermitteln, da jeder Arbeitsplatz bzw. jede Arbeitsumgebung spezielle oder individuelle Rahmenbedingungen aufweist. Diese individuellen Aspekte müssen vom jeweiligen Unternehmen in den konkreten Sicherheits-/Arbeitsschutzunterweisungen spezifisch, bzw. ergänzend zu unseren hier aufgeführten Darstellungen, thematisiert und besprochen werden. Sollte dies versäumt werden, übernehmen wir, bei etwaigen Gesundheitsgefährdungen oder Arbeitsunfällen, diesbezüglich keinerlei Haftung. Nichtsdestotrotz bemühen wir uns stets, bei allen von uns für unsere Kunden erstellten Dokumente/Vorlagen, um relevante, aussagekräftige sowie umfassende Inhalte.

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