Eine Unfallversicherung schützt Menschen vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie springt ein, wenn ein Unfall zu gesundheitlichen Schäden führt, die Behandlungskosten verursachen oder sogar die Arbeitsfähigkeit einschränken. Dabei gibt es zwei Arten von Unfallversicherungen: die gesetzliche und die private Unfallversicherung.
Überblick
Ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt, und eine Gesundheitsschädigung oder den Tod zur Folge hat ( § 8 SGB VII). Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen, während die private Unfallversicherung in allen Lebensbereichen Schutz bietet.
Gesetzliche Unfallversicherung:
Wichtig: Private Unfälle sind ausgeschlossen! Wer sich zu Hause verletzt oder beim Sport stürzt, erhält keine Leistungen.
Private Unfallversicherung:
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt bei beruflichen Unfällen oder beruflich bedingten Krankheiten. Sie ist eine Pflichtversicherung und übernimmt sowohl die Behandlungskosten als auch Rehabilitationsmaßnahmen und im Ernstfall eine Unfallrente. Sie erstreckt sich automatisch auf alle Beschäftigten – insbesondere auf folgende Personengruppen:
Selbstständige und Freiberufler unterliegen keiner gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Sie können sich jedoch freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichern.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt zahlreiche Kosten, um die Genesung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen:
Unterschied zur Krankenkasse: Während die Krankenkasse nur für allgemeine Erkrankungen aufkommt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung alle Unfallfolgen, die im beruflichen Zusammenhang stehen.
Da die meisten Unfälle in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport passieren und die gesetzliche Unfallversicherung dafür keinen Schutz bietet, erweist sich eine private Unfallversicherung als sinnvolle Ergänzung – insbesondere für:
Wichtig: Eine private Unfallversicherung zahlt unabhängig davon, wo und wann der Unfall passiert – egal, ob zu Hause, beim Sport oder auf Reisen.
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Typische Leistungen sind:
Bei privaten Unfallversicherungen entfällt in der Regel eine Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt meist direkt nach Vertragsabschluss. Einige Versicherer können jedoch für bestimmte Zusatzleistungen oder besondere Vertragskonditionen eine Wartezeit festlegen. Es lohnt sich, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Viele Versicherer bieten Zusatzleistungen, wie z. B.:
Wie hoch ist die Auszahlung im Schadensfall?
Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der mithilfe der sogenannten Gliedertaxe ermittelt wird.
Beispielhafte Darstellung der Gliedertaxe: Die Entschädigungssummen hängen vom Invaliditätsgrad und den Versicherungsbedingungen ab (Quelle: Check24, modifiziert durch InStaff & Jobs GmbH)
Beispiel für typische Entschädigungen:
Wichtig: Die Auszahlung erfolgt einmalig oder als Rente, abhängig von der Schwere der Verletzung und dem abgeschlossenen Tarif.
Praxisbeispiel: So greifen die Versicherungen im Ernstfall
Karl (28) ist Programmierer in Vollzeit. In seiner Freizeit spielt er regelmäßig mit Freunden Volleyball. Bei einem unglücklichen Sprung prallt er gegen einen Mitspieler und bricht sich den rechten Mittelfinger. Die Verletzung verheilt zwar, doch die Beweglichkeit des Fingers bleibt dauerhaft eingeschränkt. Dadurch ist die Arbeit am Computer stark erschwert.
Versicherung | Greift? | Begründung |
---|---|---|
Gesetzliche Unfallversicherung | Nein | Der Unfall geschah in der Freizeit – kein Arbeits- oder Wegeunfall,
daher besteht kein Versicherungsschutz |
Krankenversicherung | Ja | Sie übernimmt alle medizinischen Behandlungen, z. B. Arztbesuche,
Operationen, Reha-Maßnahmen und Physiotherapie. |
Private Unfallversicherung | Ja | Karl hatte ein Jahr zuvor eine private Unfallversicherung abgeschlossen.
Da eine dauerhafte Funktionseinschränkung vorliegt (Invalidität), erhält er – je nach Tarif – eine einmalige Kapitalzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität gemäß Gliedertaxe. |
Fazit: Ohne die private Unfallversicherung hätte Karl zwar seine Behandlungskosten ersetzt bekommen, aber keine finanzielle Entschädigung für die bleibende berufliche Einschränkung. Die private Unfallversicherung bietet hier eine wichtige Ergänzung zur medizinischen Versorgung.
Die Kosten einer Unfallversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die gewählte Versicherungssumme, der Leistungsumfang und persönliche Risikofaktoren. Während die gesetzliche Unfallversicherung automatisch durch Arbeitgeber oder andere Träger finanziert wird, muss eine private Unfallversicherung selbst abgeschlossen und bezahlt werden.
Die Höhe der Beiträge wird durch mehrere Kriterien bestimmt:
Personengruppe | Betrag(monatlich) |
---|---|
Kinder & Schüler | ab 1,30 € |
Erwachsene (Basisschutz) | ab 2,67 € |
Erwachsene (erweiterter Schutz) | ab 3,25 € |
Senioren (ab 60 Jahren) | ab 2,67 € |
Berufstätige mit erhöhten Risiko | ab 4,92 € |
Die Beiträge für eine private Unfallversicherung variieren je nach Tarif und Personengruppe.
Ob sich eine teurere Unfallversicherung lohnt, hängt vom individuellen Unfallrisiko ab. Personen mit einem erhöhten Risiko, wie Selbstständige, Sportler oder Handwerker, profitieren von einem umfangreicheren Versicherungsschutz, da sie einer höheren Verletzungsgefahr ausgesetzt sind. Für Menschen mit geringem Unfallrisiko kann hingegen ein günstiger Basistarif ausreichend sein, wenn sie nur eine grundlegende Absicherung benötigen.
Tipp: Je nach Tarif können die Leistungen stark variieren. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Unfallversicherung-Vergleich, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung können in vielen Fällen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie zählen zum Bereich der Vorsorgeaufwendungen und können in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings sind nur die Beiträge relevant, die der eigenen Absicherung dienen. Deckt eine Unfallversicherung auch berufliche Risiken ab, lassen sich Teile der Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist es wichtig, neben dem Preis auch die Leistungen genau zu vergleichen. Dabei gibt es einige wichtige Kriterien, die beachtet werden sollten, um den bestmöglichen Schutz zu erhalten:
Kriterium | Gesetzliche Unfallversicherung | private Unfallversicherung |
---|---|---|
Geltungsbereich | Nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle | Rund um die Uhr, weltweit, auch in der Freizeit und zu Hause |
Beitragspflicht | Vom Arbeitgeber finanziert (Pflichtversicherung) | Vom Versicherungsnehmer selbst zu zahlen |
Leistungsumfang | Medizinische Versorgung, Reha, Verletztengeld | Je nach Tarif: Invaliditätsleistung, Unfallrente, Todesfallleistung |
Invaliditätsleistung | Einmalige Zahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung | Abhängig vom Tarif: Auszahlung gemäß Gliedertaxe |
Unfallrente | Monatliche Rentenzahlung bei dauerhafter Erwerbsminderung durch
Arbeitsunfall |
Optional wählbar, abhängig von der Versicherungssumme |
Rehabilitation | Umfassende medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen | Reha-Maßnahmen können je nach Tarif enthalten sein |
Todesfallleistung | Bei tödlichen Unfällen mit versorgungsberechtigten Hinterbliebenen | Meist enthalten, Höhe je nach Vertragsvereinbarung |
Kostenübernahme für Bergung | Kein Bestandteil der Leistungen | Ja, meist bis zu einer bestimmten Summe gedeckt |
Wartezeit | Keine Wartezeit, da Pflichtversicherung | In der Regel keine Wartezeit, Ausnahmen für spezielle Zusatzleistungen möglich |
Alkoholeinfluss | In der Regel kein Schutz | Anbieterabhängig, häufig Einschränkungen bei hohem Alkoholkonsum |
Kündigungsmöglichkeit | Keine Kündigung möglich (gesetzliche Pflichtversicherung) | Ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, häufig mit 1–3 Monaten Frist.
Außerordentliche Kündigung bei bestimmten Umständen |
Individuelle Anpassbarkeit | Unveränderlich aufgrund gesetzlicher Regelungen | Versicherungssumme, Leistungen und Zusatzoptionen frei wählbar |
Steuerliche Absetzbarkeit | Nein | Ja, als Vorsorgeaufwand bei der Steuererklärung |
Besonderheiten | Gilt u. a. für Beschäftigte, Schüler, Studierende,
ehrenamtlich Tätige, Pflegepersonen, Praktikanten, Menschen mit Behinderung und weitere gesetzlich definierte Gruppen |
Besonders wichtig für Selbstständige, Rentner, Hausfrauen/-männer und Personen mit risikoreichen Hobbys |
Private Unfallversicherungen werden in der Regel langfristig abgeschlossen, doch es gibt verschiedene Gründe für eine Vertragsbeendigung. Ob aufgrund eines Tarifwechsels, einer Doppelversicherung oder des Wegfalls des Bedarfs – eine fristgerechte und korrekte Kündigung hilft, Probleme zu vermeiden.
Die Kündigung einer privaten Unfallversicherung ist in folgenden Fällen möglich:
Ordentliche Kündigung zum Vertragsende
Außerordentliche Kündigung nach einer Beitragserhöhung
Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall
Kündigung wegen des Wechsels zu einem besseren Tarif
Damit die Kündigung wirksam ist, sollte sie schriftlich erfolgen. Ein Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
Tipp: Für einen sicheren Nachweis empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein. So könnte ein Kündigungsschreiben aussehen:
Betreff: Kündigung meiner Unfallversicherung
Versicherungsnummer: [Nummer einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Unfallversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungsdatums.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift]
In manchen Fällen kann eine private Unfallversicherung wenig bis keinen Mehrwert bieten:
Ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist, hängt maßgeblich von den individuellen Lebensumständen ab. Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote hilft dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.