Wie hoch ist aktuell der gesetzliche Mindestlohn? Welche Personengruppen schließt die Regelung ein bzw. aus? Wie unterscheidet sich gesetzlicher- und branchenspezifischer
Mindestlohn?
Während der Mindestlohn in einigen Branchen je nach ausgeübter Tätigkeit variiert, gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle
Arbeitnehmer gilt. Einige Personengruppen sind davon ausgeschlossen.
Überblick
Viele Arbeitnehmer und Studierende in Deutschland üben zusätzlich zu Ihrer Vollzeit-Beschäftigung einen Nebenjob aus. Oftmals handelt es sich dabei
um Minijobs bei denen der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Aber viele Personen arbeiten auch als kurzfristig Beschäftigte, wo der Mindestlohn höher ist als der
allgemein gesetzliche.
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Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt mit der Hoffnung, die finanzielle Lage von niedrig entlohnten Arbeitnehmern zu verbessern. Um der Inflation und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten entgegenzuwirken, entwickelt sich der gesetzliche Mindestlohn wie folgt:
Der aktuelle Mindestlohn beträgt genau 12,82 EUR. Das Gesetz
besagt, dass jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Deutschland das Recht besitzt, einen Stundenlohn in Höhe
des aktuellen Mindestlohns zu verdienen. Eine Erhöhung des Mindestlohns betrifft vor allem diejenigen,
die unter der neuen Grenze verdient haben. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland.
Ob der Mindestlohn im Laufe des Jahres 2025 oder ab 2026 angepasst wird, ist ungewiss.
Es gibt Branchen in Deutschland, in denen die Mindestlöhne variieren. Aufgrund des Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche liegt die Mindestvergütung für Jobber bei InStaff sogar bei 14,00 EUR pro Stunde.
Der gesetzliche Mindestlohn 2025 in Deutschland beträgt aktuell 12,82 EUR pro Stunde. Diese Festlegung erfolgte durch die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium, das regelmäßig die Anpassung des Mindestlohns auf Basis wirtschaftlicher und sozialer Kriterien überprüft und empfiehlt. Die Kommission berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, wie die Entwicklung der Tariflöhne und die allgemeine Wirtschaftslage, um eine angemessene und faire Entlohnung für Geringverdiener sicherzustellen.
Der letzte und aktuelle Beschluss des Mindestlohns wurde zum 1. Januar 2025 festgelegt. Es ist noch offen, ob es in Zukunft weitere Anpassungen bezüglich des allgemein gesetzlichen Mindestlohns geben wird.
Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich in Bezug auf das Gehalt, die Arbeitszeit und die Höhe der Versicherungsabgaben unterscheiden. Das folgende Beispiel verdeutlicht auf Grundlage definierter Annahmen, wann der Netto-Mindestlohn am höchsten ist.
Angenommen:
Arbeitsverhätltnis | Maximale Arbeitszeit | Monatliches Gehalt | Steuerabgaben | Netto-Mindestlohn |
---|---|---|---|---|
Reguläre Beschäftigung (Vollzeit und Teilzeit) |
160 Stunden / Monat | 2.051,20 EUR | ca. 43 % | 7,31 EUR / Stunde |
Geringfügige Beschäftigung (Minijob) |
43,37 Stunden / Monat | max. 556 EUR | max. 3,6 %* | 12,36 EUR / Stunde |
Midijob | 156 Stunden / Monat | max. 2.000 EUR | max. 21 % | 10,13 EUR / Stunde |
Werkstudent | 80 Stunden / Monat | 1.025,60 EUR | ca. 9 % | 11,67 EUR / Stunde |
Kurzfristige Beschäftigung (Student) | es gilt die 70-Tage-Regelung |
1.008 EUR | keine, weil unter Grundfreibetrag | 14,00 EUR / Stunde |
*Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht aktiv freistellen lassen, fallen keine Steuern an. Wenn das zutrifft, dann beträgt der Minijob Mindestlohn genau so viel wie der gesetzliche Mindestlohn (aktuell: 12,82 EUR pro Stunde).
Kurzfristig Beschäftigte erhalten den höchsten Netto-Mindestlohn im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen. Die kurzfristige Beschäftigung ist steuerfrei, wenn der jährliche Grundfreibetrag nicht überstritten wird, sodass brutto gleich netto ist. Dieser beträgt 14,00 EUR pro Stunde. Für andere Arbeitsverhältnisse verringert sich der Netto-Mindestlohn aufgrund der zu leistenden Steuerabgaben. Folglich verdienen Minijobber 12,36 Euro-, Werkstudenten 11,67 Euro-, Midijobber 10,13 Euro- und Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit 7,31 Euro netto pro Stunde.
Abgaben für Arbeitgeber mit den zuvor definierten Annahmen:
Parallel zum allgemein gesetzlichen Mindestlohn gibt es zusätzlich branchenspezifische Mindestlöhne. Während der gesetzliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze darstellt, ist der Mindestlohn in einigen Branchen separat geregelt und fällt entsprechend höher aus.
Die Höhe von branchenspezifischen Mindestlöhnen wird in Tarifverträgen festgelegt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aushandeln. Sollte es in einer Branche keinen Tarifvertrag geben, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 EUR pro Stunde. Je nach Branche erhalten Arbeitnehmer mit höheren Qualifikationen einen höheren Mindestlohn.
Die folgende Tabelle beinhaltet die aktuellen Mindestlöhne einiger Branchen bzw. Berufe wie z. B. für Pflegekräfte, Reinigungskräfte, Dachdecker, Elektriker, Schornsteinfeger, Maler, Gerüstbauer, Steinmetze und Fleischer:
Branche / Beruf | Mindestlohn |
---|---|
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) |
14 EUR / Stunde
ab 1.3.25: 14,53 EUR / Stunde |
Ungelernte Pflegekräfte
Gelernte Pflegekräfte Gelernte Pflegekräfte mit zusätzlichen Qualifikationen (Pflegefachkraft) |
bis 30.06.25: 15,50 EUR / Stunde
01.07.25 bis 30.06.26: 16,10 EUR / Stunde bis 30.06.25: 16,50 EUR / Stunde 01.07.25 bis 30.06.26: 17,35 EUR / Stunde bis 30.06.25: 19,50 EUR / Stunde 01.07.25 bis 30.06.26: 20,50 EUR / Stunde |
Gebäudereinigung |
13,50 EUR / Stunde |
Ungelernter Dachdecker
Gelernter Dachdecker (Geselle) |
bis 31.12.25: 14,35 EUR / Stunde
bis 31.12.25: 16,00 EUR / Stunde |
Elektriker | bis 31.12.25: 14,41 EUR / Stunde
01.01.26 bis 31.12.26: 14,93 EUR / Stunde 01.01.27 bis 31.12.27: 15,49 EUR / Stunde 01.01.28 bis 31.12.28: 16,10 EUR / Stunde |
Schornsteinfeger | 14,50 EUR / Stunde |
Maler und Lackierer | bis 31.03.25: 13,00 EUR / Stunde für ungelernte und 15,00 EUR / Stunde für gelernte Gesell(en)
|
Gerüstbauer | bis 30.09.25: 13,95 EUR / Stunde |
pädagogisches Personal
pädagogisches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen |
bis 31.12.25: 19,37 EUR / Stunde
01.01.26 bis 31.12.26: 20,24 EUR / Stunde bis 31.12.25: 19,96 EUR / Stunde 01.01.26 bis 31.12.26: 20,86 EUR / Stunde |
Luftsicherheitskontrollpersonal (Entgeltgruppe II)
Sicherheitspersonal / Bordkartenkontrolle (Entgeltgruppe III) Servicepersonal / Fluggastdienste (Entgeltgruppe IV) |
bis 31.03.25: 22,39 EUR / Stunde
bis 31.03.25: 20,54 EUR / Stunde bis 31.03.25: 16,51 EUR / Stunde |
Fakt ist, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Arbeitgeber machen sich strafbar und müssen mit extremen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro (§21 MiLoG Absatz 3) rechnen, wenn sie ihre Mitarbeiter mit weniger als 12,82 EUR pro Stunde entlohnen oder andere Ordnungswidrigkeiten begehen. Das Mindestlohngesetz beinhaltet alle Regelungen für die Festsetzung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, die zivilrechtliche Durchsetzung, die Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden.
Folgende Personengruppen fallen nicht unter das Mindestlohngesetz:
Für Auszubildende ist der Mindestlohn anders geregelt. Seit 2025 erhalten Azubis ab erstem Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 682,00 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung. Trotzdem verdienen Auszubildende verhältnismäßig wenig, weil sie meist in Vollzeit arbeiten und gleichzeitig ein niedriges Festgehalt besitzen. Aus diesem Grund arbeiten viele Azubis als kurzfristig Beschäftigte an Wochenenden, um sich ein sozialversicherungsfreies Nebeneinkommen zu sichern.
Das Gleiche trifft auch auf Pflichtpraktikanten zu, die laut Gesetzgeber keinen Anspruch auf eine Vergütung haben. Nur in seltenen Fällen finden Praktikanten ein bezahltes Pflichtpraktikum. Um sich etwas dazuzuverdienen, arbeiten zahlreiche Pflichtpraktikanten in Nebenjobs (z. B. bei InStaff & Jobs GmbH).
Auch in anderen EU-Ländern gilt der Mindestlohn als Lohnuntergrenze. Den höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 15,25 Euro pro Stunde. Deutschland ist auf dem vierten Platz mit 12,82 EUR pro Stunde. Insgesamt gibt es 6 EU-Mitgliedstaaten, wo der Mindestlohn im zweistelligen Bereich ist. Dazu gehört, neben Luxemburg und Deutschland, die Niederlande mit 14,06 Euro-, Irland mit 13,50 Euro-, Frankreich mit 11,88 Euro- und Belgien mit 11,71 Euro pro Stunde.
Im Vergleich zu den westlichen Ländern, wo der Mindestlohn relativ hoch ausfällt, ist in den östlichen Ländern wie beispielsweise in Polen (7,00 EUR/h) oder der Slowakei (4,69 EUR/h) ein geringer Mindestlohn verbreitet. Den niedrigsten Mindestlohn in Europa hat aktuell Bulgarien mit 3,18 Euro pro Stunde, wobei der Wert stark vom Wechselkurs anhängig ist (Stand: 2025). Der jeweilige Mindestlohn pro Stunde der EU-Staaten absteigend vom höchsten beginnend ist wie folgt:
In einigen EU-Ländern ist die Einführung des Mindestlohns ein umstrittenes und kritikwürdiges Thema. Gegenwärtig gibt es bspw. keinen Mindestlohn in Österreich, Italien, Dänemark, Finnland und Schweden.
Das primäre Ziel besteht darin, vor allem die Einkommenssituation von niedrig entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. Weitere Zielsetzungen in Verbindung mit dem Mindestlohn sind:
Theoretisch betrachtet ist die Wirkung von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung jedoch nicht eindeutig. Je nach Fall können Mindestlöhne sowohl positive als auch negative oder gar keine Auswirkungen haben. Ob der Mindestlohn tatsächlich zu den erhofften positiven Veränderungen führt, ist letztlich empirisch zu überprüfen und kann nicht pauschalisiert werden.
Auswirkungen aus Arbeitgebersicht
Viele Unternehmer argumentieren, dass der Mindestlohn die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens einschränkt, weil höhere Kosten entstehen. Es gibt auch Bedenken, dass der Mindestlohn dazu führen könnte, dass Unternehmen weniger Beschäftigte einstellen oder die Arbeitszeiten von bestehenden Mitarbeitern verkürzen, um Kosten zu reduzieren.
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