Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland? Für wen gilt der Mindestlohn? Wie unterscheidet sich gesetzlicher- und branchenspezifischer Mindestlohn? Dieser Artikel liefert Ihnen alle relevanten Informationen rund um den bisherigen, aktuellen und zukünftigen Mindestlohn.
Während der Mindestlohn in einigen Branchen je nach ausgeübter Tätigkeit variiert, gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer gilt. Einige Personengruppen sind davon ausgeschlossen.
Überblick
Suchen Sie nach Möglichkeiten, um nebenbei Geld zu verdienen? Viele Arbeitnehmer oder Studierende in Deutschland üben einen Nebenjob zusätzlich zu Ihrer Vollzeit-Beschäftigung aus. Oftmals handelt es sich dabei um niedrig entlohnte Minijobs. Aber viele arbeiten auch als kurzfristig Beschäftigte, wo die Stundenlöhne meist höher sind als bei Minijobs. Die Kurzfristige Beschäftigung ist wie Minijob ein Anstellungsverhältnis. Über die Plattform InStaff können Sie ein kostenloses Profil erstellen und verschiedene Jobs ausüben wie z. B. im Event-, Service-, Promotion- oder in einem anderen Bereich.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt mit der Hoffnung, die finanzielle Lage von niedrig entlohnten Arbeitnehmern zu verbessern. Um der Inflation und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten entgegenzuwirken, entwickelt sich der gesetzliche Mindestlohn wie folgt:
Der aktuelle Mindestlohn beträgt genau 12,41 EUR. Das Gesetz besagt, dass jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Deutschland das Recht besitzt, einen Stundenlohn in Höhe des aktuellen Mindestlohns zu verdienen. Eine Erhöhung des Mindestlohns betrifft vor allem diejenigen, die unter der neuen Grenze verdient haben. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland.
Es gibt Branchen in Deutschland, in denen die Mindestlöhne unterschiedlich hoch sind. Aufgrund des Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche liegt die Mindestvergütung für Jobber bei InStaff sogar bei 14,00 EUR pro Stunde.
Der gesetzliche Mindestlohn 2024 in Deutschland beträgt 12,41 Euro pro Stunde. Diese Festlegung erfolgte durch die Mindestlohnkommission, ein unabhängiges Gremium, das regelmäßig die Anpassung des Mindestlohns auf Basis wirtschaftlicher und sozialer Kriterien überprüft und empfiehlt. Die Kommission berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, wie die Entwicklung der Tariflöhne und die allgemeine Wirtschaftslage, um eine angemessene und faire Entlohnung für Geringverdiener sicherzustellen.
Es ist auch bereits beschlossen worden, dass der Mindestlohn im Jahr 2025 weiter ansteigen wird und dann 12,81 Euro pro Stunde betragen wird. Dieser schrittweise Anstieg des Mindestlohns spiegelt das Bestreben wider, die Lebenshaltungskosten und die allgemeine Einkommensentwicklung in Deutschland zu berücksichtigen.
Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich in Bezug auf das Gehalt, die Arbeitszeit und die Höhe der Versicherungsabgaben unterscheiden. Das folgende Beispiel verdeutlicht auf Grundlage definierter Annahmen, wann der Netto-Mindestlohn am höchsten ist.
Angenommen:
Arbeitsverhätltnis | Maximale Arbeitszeit | Monatliches Gehalt | Steuerabgaben | Netto-Mindestlohn |
---|---|---|---|---|
Reguläre Beschäftigung (Vollzeit und Teilzeit) |
160 Stunden / Monat | 1985,60 EUR | ca. 43 % | 7,07 EUR / Stunde |
Geringfügige Beschäftigung (Minijob) |
43,35 Stunden / Monat | max. 538 EUR | max. 3,6 %* | 11,91 EUR / Stunde |
Midijob | 166,66 Stunden / Monat | max. 2.068,25 EUR | max. 21 % | 9,80 EUR / Stunde |
Werkstudent | 80 Stunden / Monat | 992,80 EUR | ca. 9 % | 11,29 EUR / Stunde |
Kurzfristige Beschäftigung | es gilt die 70-Tage-Regelung |
560 EUR | keine | 14,00 EUR / Stunde |
*Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht aktiv freistellen lassen, fallen keine Steuern an.
Kurzfristig Beschäftigte erhalten den höchsten Netto-Mindestlohn im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen. Die kurzfristige Beschäftigung ist steuerfrei, wenn der jährliche Grundfreibetrag nicht überstritten wird, sodass aus brutto gleich netto resultiert für den Mindestlohn. Dieser beträgt 14,00 EUR pro Stunde. Für andere Arbeitsverhältnisse verringert sich der Netto-Mindestlohn aufgrund der zu leistenden Steuerabgaben. Folglich verdienen Minijobber 11,91 Euro-, Werkstudenten 11,29 Euro-, Midijobber 9,80 Euro- und Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit 7,07 Euro pro Stunde.
Abgaben für Arbeitgeber mit den zuvor definierten Annahmen:
In Deutschland gibt es grundsätzlich einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und die branchenspezifischen Mindestlöhne. Während der gesetzliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze darstellt, ist der Mindestlohn in einigen Branchen separat geregelt und fällt entsprechend höher aus.
Die Höhe von branchenspezifischen Mindestlöhnen wird in Tarifverträgen festgelegt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aushandeln. Sollte es in einer Branche keinen Tarifvertrag geben, gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 EUR pro Stunde. Je nach Branche werden Arbeitnehmer mit höheren Qualifikationen mit einem höheren Mindestlohn vergütet.
Die folgende Tabelle beinhaltet Mindestlöhne einiger Branchen bzw. Berufe wie z. B. für Pflegekräfte, Reinigungskräfte, Dachdecker, Elektriker, Schornsteinfeger, Maler, Gerüstbauer, Steinmetze und Fleischer.
Branche / Beruf | Mindestlohn |
---|---|
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) |
14 EUR / Stunde |
Ungelernte Pflegekräfte
Gelernte Pflegekräfte Gelernte Pflegekräfte mit zusätzlichen Qualifikationen (Pflegefachkraft) |
14,15 EUR / Stunde
15,25 EUR / Stunde 18,25 EUR / Stunde |
Gebäudereinigung |
13,50 EUR / Stunde |
Ungelernter Dachdecker
Gelernter Dachdecker (Geselle) |
13,30 EUR / Stunde
14,80 EUR / Stunde |
Elektriker | 13,95 EUR / Stunde |
Schornsteinfeger | 14,50 EUR / Stunde |
Maler und Lackierer (Gesellen) | 14,50 EUR / Stunde
-ab 01.04.2024: 15 EUR / Stunde |
Gerüstbauer | 12,85 EUR / Stunde |
Steinmetz und -bildhauer | 13,35 EUR / Stunde |
Fleischwirtschaft | 12,30 EUR / Stunde |
Fakt ist, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Arbeitgeber machen sich strafbar und müssen mit extremen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro (§21 MiLoG Absatz 3) rechnen, wenn sie ihre Mitarbeiter mit weniger als 12,41 EUR pro Stunde entlohnen oder andere Ordnungswidrigkeiten begehen. Das Mindestlohngesetz beinhaltet alle Regelungen für die Festsetzung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, die zivilrechtliche Durchsetzung, die Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden.
Folgende Personengruppen fallen nicht unter das Mindestlohngesetz:
Für Auszubildende ist der Mindestlohn anders geregelt. Seit 2023 erhalten Azubis ab erstem Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 649,00 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung. Trotzdem verdienen Auszubildende verhältnismäßig wenig, weil sie meist in Vollzeit arbeiten und gleichzeitig ein niedriges Festgehalt besitzen. Aus diesem Grund arbeiten viele Azubis als kurzfristig Beschäftigte an Wochenenden, um sich ein sozialversicherungsfreies Nebeneinkommen zu sichern.
Das Gleiche trifft auch auf Pflichtpraktikanten zu, die laut Gesetzgeber keinen Anspruch auf eine Vergütung haben. Nur in seltenen Fällen finden Praktikanten ein bezahltes Pflichtpraktikum. Um sich etwas dazuzuverdienen, arbeiten zahlreiche Pflichtpraktikanten in Nebenjobs (z. B. bei InStaff & Jobs GmbH).
Auch in anderen EU-Ländern gilt der Mindestlohn als Lohnuntergrenze. Den höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 13,05 Euro pro Stunde. Gefolgt von Deutschland auf dem zweiten Platz mit 12,41 EUR pro Stunde. Nur ein halbes Dutzend der EU-Mitgliedstaaten weist einen Mindestlohn im zweistelligen Bereich auf. Dazu gehört, neben Luxemburg und Deutschland, die Niederlande mit 10,58 Euro-, Frankreich mit 10,57 Euro-, Irland mit 10,50 Euro- und Belgien mit 10,25 Euro pro Stunde.
Im Vergleich zu den westlichen Ländern, wo der Mindestlohn relativ hoch ausfällt, ist in den östlichen Ländern wie beispielsweise in Polen (3,81 EUR) oder der Slowakei (3,71 EUR) ein sehr niedriger Mindestlohn verbreitet. Eine Ausnahme verkörpert Slowenien mit einem Mindestlohn von 6,21 Euro pro Stunde. Den niedrigsten Mindestlohn hat Bulgarien mit 2 Euro pro Stunde. Der jeweilige Mindestlohn in den anderen EU-Staaten ist wie folgt:
In einigen EU-Ländern ist die Einführung des Mindestlohns ein umstrittenes und kritikwürdiges Thema. Gegenwärtig gibt es bspw. keinen Mindestlohn in Österreich, Italien, Dänemark, Finnland, Schweden und Zypern.
Das primäre Ziel besteht darin, vor allem die Einkommenssituation von niedrig entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. Weitere Zielsetzungen in Verbindung mit dem Mindestlohn sind:
Theoretisch betrachtet ist die Wirkung von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung jedoch nicht eindeutig. Je nach Fall können Mindestlöhne sowohl positive als auch negative oder gar keine Auswirkungen haben. Ob der Mindestlohn tatsächlich zu den erhofften positiven Veränderungen führt, ist letztlich empirisch zu überprüfen und kann nicht pauschalisiert werden.
Auswirkungen aus Arbeitgebersicht
Viele Unternehmer argumentieren, dass der Mindestlohn die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens einschränkt, weil höhere Kosten entstehen. Es gibt auch Bedenken, dass der Mindestlohn dazu führen könnte, dass Unternehmen weniger Beschäftigte einstellen oder die Arbeitszeiten von bestehenden Mitarbeitern verkürzen, um Kosten zu reduzieren.
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