Wenn man krank ist, muss man sich rechtzeitig beim Arbeitgeber krankmelden und oft eine Krankschreibung vorlegen. Diese ärztliche Bescheinigung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder umgangssprachlich Krankenschein genannt, bestätigt die Arbeitsunfähigkeit und dient als Nachweis für den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Neben der klassischen AU in Papierform gibt es mittlerweile auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die automatisch an die Krankenkasse übermittelt wird.
Je nach Erkrankung gibt es unterschiedliche Wege, sich krankschreiben zu lassen: Man kann persönlich zum Arzt gehen oder bei bestimmten Beschwerden eine telefonische oder Online Krankschreibung nutzen.
Überblick
Jeder kennt es – plötzlich fühlt man sich unwohl. Fieber, Husten oder starke Kopfschmerzen machen es unmöglich, zur Arbeit zu gehen. Doch was tut man in diesem Fall? Muss man sofort einen Arzt aufsuchen? Die gute Nachricht: Es gibt die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Das bedeutet, dass eine AU auch ohne einen Besuch in der Arztpraxis ausgestellt werden kann. Stattdessen genügt in vielen Fällen ein Anruf beim Arzt, um den Krankenschein zu erhalten. Dies ist besonders praktisch, wenn man sich zu krank fühlt, um das Haus zu verlassen, oder vermeiden möchte, andere anzustecken.
Wer sich krank fühlt und arbeitsunfähig ist, kontaktiert seinen Hausarzt telefonisch, sofern er in der Praxis bereits als Patient bekannt ist. Der Arzt stellt gezielte Fragen zu den Symptomen und entscheidet, ob eine Krankschreibung notwendig ist. Ist keine persönliche Untersuchung erforderlich, stellt er das ärztliche Attest telefonisch aus.
Die telefonische Krankschreibung ist jedoch nur bei leichten Erkrankungen möglich, darunter:
Bei schweren Erkrankungen oder wenn weitere Untersuchungen nötig sind, muss der Patient persönlich in die Praxis gehen.
Wichtige Rahmenbedingungen:
Bei einer Online Krankschreibung erhält man ein ärztliches Attest, ohne eine Arztpraxis aufzusuchen. Stattdessen erfolgt die Untersuchung per Videochat oder Online-Fragebogen. Der Arzt prüft die Symptome und entscheidet, ob eine Krankschreibung auszustellen ist. Eine Online Krankschreibung ist genauso wie eine telefonische Krankschreibung nur bei leichten Erkrankungen möglich. Dazu gehören zum Beispiel:
Für schwerere Erkrankungen oder wenn eine genauere Untersuchung notwendig ist, wird keine Online Krankschreibung ausgestellt. In solchen Fällen ist ein persönlicher Arztbesuch erforderlich.
Anmeldung bei einem Telemedizin-Anbieter
Es gibt verschiedene Plattformen und Apps, die eine Krankschreibung Online anbieten. Manche Telemedizin-Anbieter arbeiten mit Vertragsärzten zusammen, während andere Patienten an verfügbare Ärzte vermitteln.
Ausfüllen eines Fragebogens oder Video-Sprechstunde
Je nach Anbieter füllt man entweder einen Online-Fragebogen aus oder man tauscht sich in einem Videochat direkt mit einem Arzt aus.
Ärztliche Entscheidung & Ausstellung der AU
Der Arzt prüft die Angaben und stellt – falls gerechtfertigt – eine elektronische AU aus. Danach wird die Krankschreibung digital an die Krankenkasse übermittelt oder als PDF per E-Mail an den Patienten versendet. Bei neuen Patienten ist eine Online Krankschreibung für maximal 3 Tage möglich, bei bekannten Patienten bis zu 7 Tage. Eine Folgebescheinigung per Video-Sprechstunde wird, genau wie bei der telefonischen Krankschreibung, nur ausgestellt, wenn die Erstbescheinigung nach einem persönlichen Arztbesuch erfolgt ist.
Wichtig: Manche Arbeitgeber akzeptieren keine Online Krankschreibungen, da sie ohne eine unmittelbare persönliche Untersuchung des Patienten ausgestellt wurden.
Wenn Arbeitnehmer krank werden, müssen sie ihren Arbeitgeber darüber informieren. Doch welche Fristen gelten und auf welchem Weg erfolgt die Mitteilung an den Arbeitgeber?
Die gesetzlichen Fristen für die Krankmeldung sind im § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Grundsätzlich gilt:
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber über eine Erkrankung unverzüglich zu informieren. Das bedeutet, dass die Krankmeldung per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder andere Wege so früh wie möglich erfolgen sollte – idealerweise vor Arbeitsbeginn. Auch Minijobber sind verpflichtet, sich krankzumelden. Die Minijob-Krankmeldung funktioniert genauso wie bei regulären Angestellten: sofortige Meldung an den Arbeitgeber und einen Krankenschein.
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber durch die Krankmeldung erfährt, dass und wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich arbeitsunfähig ist. Wer es versäumt, seinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren oder die Krankmeldung telefonisch oder auf anderem Wege verspätet mitteilt, muss unter Umständen die Konsequenzen tragen. Möglich sind:
Krankmeldung per Telefon
Krankmeldung per E-Mail
Krankmeldung per WhatsApp oder SMS
Krankmeldung per Fax
Krankmeldung per Brief
Falls eine schriftliche Krankmeldung, z. B. per E-Mail erfolgen soll, kann eine dieser Vorlagen, in Abhängigkeit von der Unternehmenskultur, genutzt werden:
Variante 1:
Betreff: Krankmeldung – [Name]
Hey [Name des Ansprechpartners],
hich wollte mich kurz bei Dir melden: Mich hat’s leider erwischt, und ich bin heute krank. Ich werde voraussichtlich bis [voraussichtliches Rückkehrdatum] ausfallen.
Falls ich eine ärztliche Bescheinigung benötige, schicke ich sie Dir natürlich rechtzeitig zu. Sag gerne Bescheid, wenn Du noch weitere Infos brauchst.
Ich hoffe, ich bin bald wieder fit und kann schnell zurück ins Team!
Variante 2:
Betreff: Krankmeldung – [Vor- und Nachname]
Sehr geehrte/r [Name des Ansprechpartners],
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich aufgrund einer Erkrankung am [Datum] nicht zur Arbeit erscheinen kann. Ich werde voraussichtlich bis zum [voraussichtliches Rückkehrdatum] ausfallen.
Falls eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist, werde ich Ihnen diese fristgerecht zukommen lassen.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser E-Mail.
Früher erhielten Arbeitnehmer die AU als Papierformular, das sie in drei Ausführungen bekamen:
Muster einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Versicherte in Papierform (Quelle: Instaff & Jobs GmbH)
Seit Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Arbeitgeber und Krankenkassen erhalten sie nun digital, aber Arbeitnehmer bekommen weiterhin einen Papierausdruck als Nachweis – etwa bei technischen Problemen oder wenn der Arbeitgeber die eAU nicht abrufen kann. Ärzte übermitteln die elektronische AU direkt an die Krankenkasse, und Arbeitgeber können sie online abrufen, sobald sie bereitgestellt wurde.
Trotz dieser digitalen Umstellung bleibt die Meldepflicht bestehen: Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber weiterhin selbst darüber informieren, dass sie krank sind.
Merkmal | Klassische AU (Papier) | Elektronische AU (eAU) |
---|---|---|
Übermittlung an den Arbeitgeber | Manuell durch den Arbeitnehmer | Automatisch durch die Krankenkasse |
Übermittlung an die Krankenkasse | Arbeitnehmer muss selbst einreichen | Arzt übermittelt direkt digital |
Nachweis für den Arbeitnehmer | Papierformular bleibt erhalten | Papierausdruck meist nur zur eigenen Information |
Gültigkeit | Gleichwertig mit der eAU | Entspricht rechtlich der klassischen AU |
Trotz der Einführung der eAU gibt es einige Ausnahmen, in denen sie keine Anwendung findet. In diesen Fällen muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform eingereicht werden:
Muster 21. Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Quelle: InStaff & Jobs GmbH)
Wenn der Arbeitgeber die eAU bei der Krankenkasse abruft, erhält er nur bestimmte Informationen. Das ist gesetzlich so geregelt, um den Datenschutz des Arbeitnehmers (Art. 9 DSGVO) zu gewährleisten.
Diese Informationen sieht der Arbeitgeber:
Diese Informationen sieht der Arbeitgeber NICHT:
Muster: Rückmeldung der Krankenkasse an den Arbeitgeber (Quelle: InStaff & Jobs GmbH)
Diese Einschränkungen sind wichtig, um die Privatsphäre des Arbeitnehmers zu schützen. Die eAU dient lediglich dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und ist kein medizinischer Bericht.