Lernen Sie potentielle Mitarbeiter über InStaff kennen und übernehmen Sie diese anschließend als Arbeitnehmer in Ihr Unternehmen. Der Mitarbeiterpool der InStaff & Jobs GmbH mit über 70.000 Personalprofilen ist ideal geeignet um Werkstudenten, Praktikanten und andere Teilzeit- und Vollzeitkräfte für Ihr Unternehmen zu gewinnen.
Alle Mitarbeiter erstellen bei ihrer Anmeldung auf InStaff ein ausführliches Profil inklusive aussagekräftigen Bildern, relevanter Erfahrung sowie Angaben zu Studium / Berufsausbildung, Qualifikationen und Fremdsprachenkenntnissen. Diese Angaben werden von InStaff im Rahmen eines Telefoninterviews validiert. Nach jedem temporären Personaleinsatz erhält der Mitarbeiter außerdem vom Entleiher eine Bewertung über seine Arbeitsleistung.
Die Übernahmegebühr hängt vom geplanten ersten Jahresgehalt des übernommenen Arbeitnehmers bei Ihnen und der vorangegangen Verleihdauer ab. Für ungefähre Preise können Sie den folgenden Preisrechner verwenden. Um ein exaktes Angebot zu erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren Account Manager oder Herrn Kunz unter max.kunz@instaff.jobs.
Ja, ein Unternehmen darf dich auch eigenständig anstellen, nachdem es deine Kontaktdaten über InStaff erlangt hat. Dies ist für dich komplett kostenlos, lediglich für das Unternehmen fällt dann eine geringe Übernahmegebühr an.
Sowohl du als auch das Unternehmen sind aber verpflichtet, InStaff die gewünschte Anstellung vorab mitzuteilen.
Wir freuen uns, wenn ein Unternehmen dich direkt anstellen möchte. Bitte teile uns dies unverzüglich mit und wir werden die Übernahme begleiten.
Es ist dem Unternehmen aber nicht gestattet, dich anzustellen bzw. dir eine Anstellung anzubieten, ohne dies InStaff vorab mitzuteilen. Wenn du die Arbeit anstrittst, müsste uns das Unternehmen in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 € zahlen.
Teilst du uns einen solchen Vorfall mit und wir können das Unternehmen auf eine Vertragsstrafe in Anspruch nehmen, werden wir dich mit 300 € für deinen Hinweis belohnen.
Ja, du darfst einem Unternehmen anbieten, dort direkt zu arbeiten. Aber auch hier gilt, dass du uns dies vorab mitteilen musst.
Es ist dir insbesondere nicht gestattet, deine Arbeitsleistung unter bewusster Umgehung von InStaff anzubieten. In diesem Fall müssten wir uns mit der Forderung einer Vertragsstrafe an dich wenden.
Sobald Sie Mitarbeiter übernehmen, deren Kontaktdaten Sie über InStaff
erhalten hatten, gilt dies als Personalübernahme. Die Kontaktdaten können
Sie dabei über verschiedene Wege erhalten.
Insbesondere gelten folgende Fälle als Vermittlung:
- Sie buchen das Personal über InStaff für einen temporären Job und
erhalten dadurch die Kontaktdaten.
- Sie schreiben das Personal vor der Buchung über das InStaff Nachrichten
System an und treten so in persönlichen Kontakt.
- Das Personal gibt sein verbindliches Interesse zu einem Ihrer Jobs an
und Sie sprechen das Personal aus diesem Grund anschließend über
Social Media oder andere Kanäle auf einen Ihrer Jobs an.
Als Übernahme gelten sämtliche Formen der Einstellung, insbesondere auch:
- Einstellung als Aushilfskraft
- Einstellung als fester Mitarbeiter
- Beauftragung als Subunternehmer
- Vermittlung an Drittunternehmen
- Vermittlung an Privatpersonen
Wenn Sie Personal eigenständig übernehmen, ohne dies InStaff vorab mitzuteilen, gilt eine Vertragsstrafe von mindestens 1.500 € vereinbart (siehe InStaff AGB: 7. Langfristige Personalübernahme).
Bitte beachten Sie, dass InStaff kontinuierlich hohe Ausgaben trägt, die mit der Rekrutierung, dem Onboarding sowie dem Support des Personals verbunden sind. Gerade die Abwerbung von erfahrenem Personal ist deswegen mit hohen Kosten für InStaff verbunden. Mit dieser Vertragsstrafe schützen wir uns und alle Kunden, die sich fairerweise an die Vereinbarungen halten.
Aus diesem Grund zahlen wir übrigens Personal, welches uns über eine Übernahme durch Umgehung von InStaff aufklärt, eine Belohnung in Höhe von 300 €. Mit diesem Mechanismus schützen wir uns und unsere ehrlichen Kunden davor, dass InStaff nicht über Personalübernahmen informiert wird.
Sie können schon vor der Buchung Kontakt mit dem Personal aufnehmen, welches explizites Interesse an Ihrem Job geäußert hat. Sollten Sie das Personal dann eigenständig ohne InStaff anstellen, gilt dies ebenfalls als Personalübernahme.
Auch in diesem Fall bitten wir Sie, uns die gewünschte Anstellung vorab mitzuteilen. Sollte Sie uns dies nicht vorab mitteilen, müssten wir auch in diesem Fall die vereinbarte Vertragsstrafe einfordern.
Wir empfehlen Ihnen aber vor der Übernahme das Personal zumindest einmal über InStaff zu testen. So sparen Sie sich die aufwendige Vertragserstellung sowie Lohnbuchhaltung und können ohne Risiko den Arbeitnehmer kennen lernen.
Wir freuen uns, wenn das Personal Interesse hat, direkt bei Ihnen zu arbeiten. Auch in diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Wir werden Ihnen dann umgehend bei der direkten Anstellung behilflich sein und Ihnen dafür die Übernahmegebühr in Rechnung stellen.